Zur Frühjahrssitzung haben sich die Mitglieder des Kriterienausschusses einen Gast eingeladen. Magdalena Senn von der Bürgerbewegung Finanzwende hat über die „Möglichkeiten und Grenzen von Sustainable Finance“ mit den Mitgliedern des Ausschusses diskutiert. Da in Deutschland und Europa der Sustainable Finance-Diskurs sehr europazentriert geführt wird, gingen die Fragen für den FairWorldFonds, also einem Fonds mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt, über Europa hinaus. Fragen waren etwa, warum sich die Sustainable Finance Debatte vorwiegend auf Europa und die USA konzentriere und wie nachhaltige Finanzen bei der Umsetzung der SDGs und zur Integration von ESG in anderen Regionen der Welt beitragen können.
Zertifizierungsunternehmen weiterhin Teil des Fonds?
Diskutiert wurde im Ausschuss auch, ob Zertifizierungsunternehmen grundsätzlich aus dem Anlageuniversum des FairWorldFonds ausgeschlossen werden sollten. Zertifizierungsunternehmen überprüfen die Einhaltung von gesetzlichen (technischen, ökologischen oder menschenrechtlichen) Vorschriften von Unternehmen oder technischen Anlagen. Sie erbringen Nachweise, dass die Produktqualität stimmt oder Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen in Unternehmen oder in technischen Anlagen eingehalten werden. In der Regel bieten Zertifizierungsunternehmen ihre Dienstleistungen breit an, so dass sie nicht auf bestimmte Branchen festgelegt sind. Durch das breite Angebot von Dienstleistungen geraten diese Unternehmen häufig in Konflikt mit den Ausschlusskriterien des FairWorldFonds, etwa weil sie auch Zertifizierungen für Bergbauunternehmen oder Atomkraftanlagen durchführen. In der Diskussion haben die Mitglieder des Kriterienausschusses abgewogen und entschieden, dass die Zertifizierungsunternehmen nicht grundsätzlich aus dem Anlageuniversum des FairWorldFonds ausgeschlossen werden sollen, sondern auftretende Kontroversen in den Unternehmensprofilen aufgegriffen und auf dieser Basis von den Mitgliedern in Einzelfallentscheidungen diskutiert und entschieden werden sollen. Sollten sich nach der Verabschiedung des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veränderte Voraussetzungen zur Bewertung von Zertifizierungsunternehmen ergeben, wird die Thematik im Ausschuss erneut aufgerufen.