Neben Staatsanleihen und Unternehmensaktien werden in den FairWorldFonds auch spezielle Nachhaltigkeitsbonds, so genannte Green-, Social- oder Sustainability Bonds aufgenommen. Als Mischfonds besteht der FairWorldFonds zu mindestens einem Drittel aus Green-, Social- und Sustainability Bonds (GSS-Bonds). Die GSS-Bonds sind Anleihen, die ausschließlich ökologische oder sozial nachhaltige Projekte finanzieren. Sie werden von Staaten, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Dabei können die zu finanzierenden Zwecke der Bonds ganz unterschiedlich gelagert sein, beispielsweise kann die Finanzierung von Infrastruktur für erneuerbare Energien oder bezahlbarer Wohnraum im Mittelpunkt der Finanzierung stehen, die Elektrifizierung des Schienennetzes, die Treibhausreduzierung oder der transformative Umbau eines Unternehmens.
Nachhaltigkeitsprinzipien bei GSS-Bonds nicht rechtlich bindend
Der überwiegende Teil der GSS-Bonds folgt den ICMA-Prinzipien für Green, Social oder Sustainability-Bonds. Diese sind ein freiwilliger Marktstandard und damit ist ihre Einhaltung nicht rechtlich bindend. Einige Unternehmen fassen den Interpretationsspielraum, welche Aktivitäten als nachhaltig definiert sind, sehr weit. Deshalb wird jeder GSS-Bond darauf überprüft, ob er die Ausschlusskriterien für GSS-Bonds nicht verletzt und im Kriterienausschuss von den Mitgliedern genau geschaut, welche Ziele und Zwecke der Bond verfolgt und ob sie mit den hohen Anforderungen des FairWorldFonds vereinbar sind.
Projektkategorien sind entscheidend
Im Falle eines Green Bonds von einem Abfall- und Recyclingunternehmen, dessen Geschäftsaktivitäten Umweltdienstleistungen, Abfallmanagement, Instandhaltung von Kanalisation sowie den Umgang mit Industrieabfällen umfasste, stellte sich heraus, dass das Unternehmen sich zwar eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie gegeben hatte, aber die Auslegung der Projektkategorien des Green Bonds, in die der Bond investieren würde, nicht ausschließlich als grünes Investment zu werten waren. Eine Projektkategorie sollte die Energiegewinnung von Biogas finanzieren, eine andere Projektkategorie sollte den Neubau von Müllverbrennungsanlagen finanzieren. Dieser Anteil des Bond war mit ca. 38 Prozent der Mittel nicht unerheblich. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen mit recyclingfähigen Materialien ausgelastet und so recyclingfähiges Material verbrannt werden würde. Aus diesen Gründen hat der Ausschuss gegen die Aufnahme des Green Bonds in das Anlageuniversum des FairWorldFonds entschieden. Diese detaillierte Art der Begutachtung von Anlagen findet in herkömmlichen Fonds in der Regel nicht statt.