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Happy Birthday, Leitlinien zum Recht auf Nahrung

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht. Damit jeder Mensch ausreichend Nahrung produzieren oder kaufen kann, hat der Welternährungsausschuss 2004 die „Freiwilligen Leitlinien für das Recht auf Nahrung“ beschlossen. Landwirtschaftsexperte Stig Tanzmann zieht zum Jubiläum Bilanz.

Von Maike Lukow am
Markt in Cueibet Südsudan

Menschen verkaufen selbst angebaute oder hergestellte Nahrungsmittel auf dem Markt in Cueibet im Südsudan

Seit 20 Jahren gibt es die „Freiwilligen Leitlinien für das Recht auf Nahrung“, gleichzeitig hungern aktuell bis zu 733 Millionen Menschen weltweit. Was haben die Leitlinien im Kampf gegen den Hunger erreicht?

Die „Freiwilligen Leitlinien“ haben den von Hunger und Mangelernährung besonders betroffenen Menschen eine Stimme gegeben. Es gibt jetzt mehr Regeln und Empfehlungen für Staaten, damit das Recht auf Nahrung umgesetzt wird. Diese Regeln werden im Komitee für Welternährung ständig weiterentwickelt. Doch die dramatischen Hungerzahlen zeigen, dass viele Staaten, auch Deutschland, die Empfehlungen aus den Leitlinien nicht ausreichend umsetzen. Das sah man beispielsweise bei der diesjährigen „Politik gegen den Hunger“-Konferenz. Es gibt aber auch positive Beispiele. So haben unter anderem Brasilien, Indien, Kenia, Mexico und Nepal aufgrund der „Freiwilligen Leitlinien“ das Recht auf Nahrung in ihre Verfassung aufgenommen und teilweise beachtliche Anstrengungen zur Umsetzung unternommen.

Sie nennen Brasilien als positives Beispiel. Was genau hat die brasilianische Regierung getan?

Brasilien sticht sicherlich heraus. Dort gelang es, die „Freiwilligen Leitlinien“ mit der kleinbäuerlich-agrarökologischen Produktion zu verbinden. So konnte Brasilien den Hunger überwinden. Als die rechtsextreme Regierung unter Bolsonaro diese Sozialpolitik stoppte, waren in Brasilien sofort wieder mehr Menschen vom Hunger bedroht, wie beispielsweise die Hungerkarte der Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) zeigt.

Und nachdem Lula wieder an die Macht kam?

Es gibt eine Rückkehr zur früheren Politik: Millionen Kleinbauern können ihre Produkte jetzt beispielsweise wieder in die Schulen liefern. Das Schulessen ist in Brasilien kostenlos und ernährt ungefähr so viele Kinder täglich, wie Spanien Einwohner hat. Das ist eine riesige Unterstützung für die agrarökologisch-bäuerliche Landwirtschaft. Begleitet wird dieser Ansatz durch einen nationalen Ernährungsrat (CONSEA), in dem die besonders von Hunger und Mangelernährung betroffenen Menschen sich organisieren und die brasilianische Regierung beraten.

Wie bewerten Partnerorganisationen von Brot für die Welt die Leitlinien zum Recht auf Nahrung?

Für viele Partner sind die Leitlinien von höchster Bedeutung, um in ihren Staaten Programme zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung einzufordern. Oft geht es dabei um Grundsätzliches, also überhaupt erstmal in die politische Entscheidungsfindung einbezogen zu werden. Insbesondere die Verbindung von Recht auf Nahrung und Agrarökologie, wie sie in Brasilien durch das CFS mit entwickelt wurde, ist für viele Partner sehr wichtig.

Was erwarten Sie von der Bundesregierung im Kampf gegen den Hunger?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist international eine der Stützen des Rechts auf Nahrung. Es hat die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und die Agrarökologie zu seinem internationalen Leitbild gemacht, was auch international beachtet wurde. Gleichzeitig tut sich das BMEL allerdings sehr schwer, die „Freiwilligen Leitlinien“ und die Erweiterten Handlungsempfehlungen in Deutschland und der EU umzusetzen. Hier braucht es dringend mehr Einheitlichkeit. Auch im Entwicklungsministerium. Gerade mit der Verbindung von Recht auf Nahrung und Agrarökologie tut sich dieses leider weiter schwer. Eine gute Möglichkeit wäre beispielsweise, die brasilianische Allianz gegen Hunger und Armut mit Projekten im Kontext Recht auf Nahrung und Agrarökologie finanziell stark zu unterstützen.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

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100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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