Mit Paragraph 38 der Beschäftigungsverordnung zur Anwerbung von Gesundheitspersonal untersagt die Bundesrepublik privaten Akteuren die Anwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern mit einem gravierenden Mangel an Gesundheitspersonal. Zugleich behält sie der Bundesagentur für Arbeit die Anwerbung aus diesen Ländern vor und verweist in einer Anlage auf bislang 47 Länder, die laut „Health Workforce Support and Safeguard List“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen kritisch niedrigen Mangel an Gesundheitspersonal haben. Da die WHO diese Liste Anfang des Jahres 2023 aktualisiert hat und nun 55 Länder angibt, aktualisiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beschäftigungsverordnung.
Da die globale Verteilung von Gesundheitsfachkräften aber bereits höchst unterschiedlich ist, verfolgen Brot für die Welt und der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) mit Besorgnis das Bestreben der Bundesregierung, verstärkt auf die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal in Ländern des Globalen Südens zu setzen. Die Konsequenz in diesen Ländern ist ein durch Deutschland zusätzlich beschleunigter Rückgang des Personals, was bei einer bereits geringen Anzahl von Gesundheitsfachkräften zur Unterversorgung in (öffentlichen) Gesundheitssystemen führen kann. Im schlimmsten Fall kann eine grundlegende Gesundheitsversorgung nicht mehr aufrechterhalten werden. Dies führt zu einer realen Gefährdung von Menschenleben und einer deutlichen Schwächung des Menschenrechts auf Gesundheit.
Folglich darf aus Sicht von Brot für die Welt und vdää* eine aktive Anwerbung in den von der WHO gelisteten 55 Ländern mit einer kritisch niedrigen Anzahl von Gesundheitsfachkräften keinesfalls stattfinden, weder von staatlicher noch von privater Seite.
Hier können Sie die Stellungnahme von Brot für die Welt und vdää lesen, die im Rahmen der Aktualisierung der Beschäftigungsverordnung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übersandt worden ist.