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Saatgut für eine Politik gegen Hunger

Wenige Tage vor den EU-Wahlen kommen bäuerliche und zivilgesellschaftliche Bündnisse und Organisationen auf Einladung des Landwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Konferenz „Politik gegen Hunger“ zusammen. Im Mittelpunkt stehen die FAO-Leitlinien zum Menschenrecht auf Nahrung, die vor 20 Jahren verabschiedet wurden. Sie sollen in Zukunft verpflichtender von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Von Gastbeiträge Politik am
Kleinbäuerin in Tansania

In Tansania unterstützt die Brot für die Welt-Partnerorganisation MFEC kleinbäuerliche Familien bei der ökologischen Landwirtschaft.

Die rechtliche Sicherung des Zugangs auf Wasser, Saatgut, Land und Fischgründe ist dabei die wichtigste Voraussetzung, damit Beschäftigte in Landwirtschaft, Viehhaltung und im handwerklichen Fischereisektor die notwendige Vielfalt an gesunden und erschwinglichen Nahrungsmitteln weltweit sichern können. Dabei werden auch Forderungen an das zukünftige Europäische Parlament erhoben, damit das neue EU-Saatgutrecht die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut ermöglicht, die biologische Kulturpflanzenvielfalt fördert, die Rechte der Bäuer:innen respektiert und die Grundlage für ein nachhaltiges, robustes und vielfältiges Agrarsystem schafft.

Brot für die Welt unterstützt viele Partnerorganisationen und Bewegungen wie die Allianz für Ernährungssouveränität in Afrika (AFSA) in ihrer Arbeit für das Recht der Landwirt:innen auf Saatgut, das für robuste Nahrungs- und Agrarsysteme und eine souveräne Saatgutauswahl von zentraler Bedeutung ist. So werden im Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft (ITPGRFA) und in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bauern und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Menschen (UNDROP) diese Rechte festgelegt.

Vielfalt auf dem Acker sichert weltweit gesunde Nahrungsangebote

Saatgutrechte sind für die Überwindung von Hunger und Mangelernährung ein zentraler Baustein. Eigenes Saatgut ermöglicht und fördert Vielfalt im Anbau vitamin- und eiweißreicher Sorten: weg von Monokulturen und Saatgut-Monopolen, hin zu regionalem, vielfältigem Saatgut, das allen nützt! Daher werden Saatgutgesetze benötigt, die diese Sortenvielfalt sichern, damit das Angebot auf Märkten, Gärten und Feldern standortbezogenen Anbaubedingungen entspricht. Saatgutgesetze müssen auch die Rechte derjenigen sichern, die Agrarprodukte säen und ernten: in Europa und weltweit.

Die Aktivitäten der Partnerorganisationen von Brot für die Welt im Agrarsektor beruhen auf der Überzeugung, dass die vielfältigen Saatgutsysteme der Landwirt:innen für die Agrarökologie von entscheidender Bedeutung sind. Saatgutvielfalt in den Händen der Produzent:innen unterstützt Ernährungssouveränität und nachhaltige Lebensmittelsysteme. Sie reduziert Verluste der biologischen Vielfalt und den Beitrag der Agrarsysteme an der Klimakrise und hilft gleichzeitig dabei, dass die bäuerliche Landwirtschaft sich an deren katastrophale Auswirkungen anpassen kann. Denn Saatgut ist ein Hauptbestandteil des gesamten Lebensmittelsystems und entscheidet darüber,  welche Art von Landwirtschaft entwickelt wird. Weltweit stammen 90 Prozent des Saatguts aus den eigenen Saatgutsystemen der Landwirt:innen. Ihr Wissen und ihr professioneller Einsatz bei Auswahl, Selektion und Produktion von Saatgut ist der Schlüssel zur Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften vor Mangelernährung, zur Agrobiodiversität und zur Klimaanpassung - und damit zur globalen Ernährungssicherheit.

Verhandlungen zu einem neuen europäischen Saatgut-Recht 

Die bisherigen EU-Regelungen, die in den 1960er Jahren eingeführt wurden, fördern Saatgut, das für die industrielle Landwirtschaft entwickelt wurde. Saatgut, das zusammen mit Pestiziden und Kunstdüngern verkauft und in Monokulturen angebaut werden kann. Dies hat sowohl das europäische Saatgutangebot als auch unser Lebensmittelsystem einförmiger gemacht. Im April diesen Jahres hat das EU-Parlament über ein neues Saatgutrecht abgestimmt und spricht sich dafür aus, die Rechte der Landwirte und die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut zu fördern. Der EU-Parlamentsbeschluss bildet nun die Grundlage für die Verhandlungen des EU- Parlaments im Trilog mit der EU-Kommission und dem Rat der Landwirtschaftsminister:innen über den endgültigen Gesetzestext. Die Verhandlungen werden voraussichtlich Ende 2024 beginnen. Ob und inwieweit das neue EU-Saatgut-Recht die Rechte der Landwirtinnen und Bauern auf Saatgut respektieren, oder die internationalen Verpflichtungen der EU zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beeinträchtigen oder fördern, ist daher auch von großem entwicklungspolitischem Interesse.

Agrarökologie als Saat des Wandels

Brot für die Welt unterstützt den Ansatz der Agrarökologie. Auch der Bundestag hat Agrarökologie als modernen Ansatz für eine ressourcenschonende und nachhaltige kleinbäuerliche Produktion anerkannt und unterstützt deren Förderung. Das Entwicklungsministerium (BMZ) hat agrarökologische Zentren in Afrika gegründet, die entscheidend sind für die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften, für die Agrobiodiversität und Klimaanpassung.

Agrarökologie entwickeln und definieren die Bäuer:innen selbst vor Ort, je nach ihren Standortbedingungen, so wie sie das Saatgut seit Jahrhunderten an ihre Umwelt, an Wetter und Bodenverhältnisse anpasst. Die Umstellung auf Nutzung organischen Düngers, lokaler angepasster Saatgutsorten und robuster Kulturpflanzen und die Verwendung biologischer Methoden zur Schädlingsbekämpfung erweitern und sichern die Handlungsfähigkeit und Möglichkeit für eine selbstgestaltete bäuerliche Zukunft.

Das Recht auf Nahrung ist mehr als ein Recht darauf, satt zu werden

Brot für die Welt und seine Partnerorganisationen werden sich auch in den Arbeitsgruppen der Konferenz „Politik gegen Hunger“ dafür einsetzen, dass das BMEL in den anstehenden Verhandlungen zur Verschärfung der Leitlinien zum Recht auf Nahrung das Recht der Bäuer:innen auf eigenes Saatgut verankert. Das heißt auf europäischer Ebene, sich dafür einzusetzen, dass das neue EU-Saatgut-Recht die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut ermöglicht, die biologische Kulturpflanzenvielfalt fördert und die Grundlage für ein nachhaltiges, robustes und vielfältiges Agrarsystem schafft.

Wir brauchen Vielfalt, keine Einfalt!

  • Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von eigenem Saatgut müssen für Bäuer:innen weiterhin legal möglich sein.
  • Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lokal angepassten Kulturpflanzenvielfalt müssen in den europäischen Saatgut-Gesetzen oberste Priorität haben.
  • Die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch regionale Saatgut-Produzenten muss erleichtert werden.
  • Neu zugelassene Sorten dürfen nicht von Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln abhängig sein.

Dieser Blog wurde maßgeblich von Karin Ulmer formuliert. Sie ist Beraterin im Brot für die Welt-Projekt „Seed Markets for Agroecology“.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

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100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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