Fürbitte

Ostern – Fürbitte anlässlich der Erweiterung der UN-Kinderrechtskonvention

Fürbitten zum 20. April 2014

Ostern – Fürbitte anlässlich der Erweiterung der UN-Kinderrechtskonvention
Am 14. April 2014 trat das 3. Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Das Individualbeschwerdeverfahren gibt Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von Rechtsverletzungen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren.


Am Tag Deiner Auferstehung,
die uns hoffen lässt, über den Tod hinaus
auf Rettung und ewiges Leben bei Dir,
wollen wir auch auf dieser armen Erde
die Zeichen der Hoffnung sammeln und beachten:
Wir danken, dass in dieser Woche Kindern ein neuer Weg geschaffen wurde,
ihr Recht einzuklagen:
dass Mädchen und Jungen sich beim Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf beschweren können,
wenn ihnen Unrecht geschieht
und alle ihre nationalen Rechtsinstanzen ausgeschöpft sind,
ohne dass ihnen geholfen wurde.
Mit Zeichnungen oder Videobotschaften dürfen sie sich melden.
Gib, dass dieses Hoffnungszeichen weltweit bekannt wird
und das neue Beschwerdeverfahren viele Staaten ermutigt,
Kinder im eigenen Land besser zu schützen
und ihre Würde zu achten.
Gib den Kindern, die bis zu diesem Mittel greifen müssen
Tapferkeit und Mut
und stelle ihnen Menschen zur Seite,
die ihnen beistehen,
damit sie durchhalten,
weil sie nicht nur für sich alleine kämpfen,
sondern stellvertretend für viele Minderjährige,
die nicht wagen können, sich zu wehren.


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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

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148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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