Sinnstiftendes Vererben
Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Brot für die Welt im eigenen Lebenswerk zu bedenken, ist etwas ganz Besonders: Man kann Brot für die Welt mit einem festgelegten Betrag oder Vermögenswert bedenken. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Brot für die Welt als Erbe zu benennen. In beiden Fällen ist der Nachlass aufgrund unserer Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit.
Die rechtlichen Vorgaben sind für viele kompliziert. Hier sind klare Informationen und kompetente Ansprechpartner*innen wichtig. Daher hatte Brot für die Welt am 19. April zu einem Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Stefan Dehns ins Dorothee-Sölle-Haus eingeladen. Die Teilnehmenden wurden umfangreich informiert und hatten die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Eine Broschüre und weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Ansprechpartnerin in Berlin Monika Willich.