Pressemeldung

UN-Ausschuss greift die Kritik von Entwicklungsorganisationen an der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung auf

Internationale Regelwerke nicht ohne wirtschaftliche, kulturelle und soziale Menschenrechte

 

(Bonn, 10.09.2001) Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Erfüllung von internationalen Abkommen Menschenrechte wie das Recht auf Ernährung, angemessenen Lebensstandard und der Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu vernachlässigen. Als Mitglied internationaler Finanzinstitutionen wie dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank wird Deutschland dazu angehalten, politische Entscheidungen in Übereinstimmung mitden Vereinbarungen zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (den sogenannten WSK-Rechten oder Menschenrechten der 2. Generation) zu bringen.

 

Auslöser für den Appell des UN-Ausschusses ist ein Parallelbericht zur Umsetzung der WSK-Rechte, den "Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst und die Menschenrechtsorganisation FIAN International der UN-Kommission im Vorwege zum 4. Deutschen Staatenbericht vorgelegt haben. Die Autoren reklamieren darin, dass Deutschland "keinerlei Überprüfung der möglichen Auswirkungen neuer internationaler Regeln und Verordnungen auf WSK-Rechte vornimmt." So könne z.B. belegt werden, wie die Agrarsubventionen und Dumpingpraktiken der EU viele Kleinbauern in Westafrika in den Ruin getrieben haben. "Solche Praktiken, die durch den globalen Wettbewerb zunehmen werden, stehen nicht nur in Widerspruch zu immer wieder beschworenen Entwicklungszielen. Sie sind als Verletzungen der WSK-Rechte zu betrachten, ohne dass sie geahndet werden", so EED-Vorstandsmitglied Wilfried Steen, Leiter des Ressorts Entwicklungspolitik und Inlandsprogramme.

 

Die UN-Kommission hat die Empfehlungen des Parallelberichts aufgenommen und nimmt zum ersten Mal eine konkrete Regierung in die Pflicht, für eine menschenrechtsorientierte Politik der Finanzinstitutionen zu sorgen. "Eine Regierung mit Ausrichtung auf internationale Wettbewerbsfähigkeit muß auch ihre internationalen Rechtsverpflichtungen im Auge behalten. Deutschland kann nicht einerseits für ein globales Engagement in der Wirtschaft plädieren und dabei andererseits die weltweite Diskussion um soziale Rechte ausblenden", bekräftigt Joachim Lindau, Leiter der Programmabteilung von "Brot für die Welt".

 

Der UN-Appell an die Bundesregierung stellt einen wichtigen Schritt in der Zusammenarbeit der kirchlichen Hilfswerke mit ihren Partnern im Süden dar. Die Hilfswerke vertreten den Anspruch, dass die Armen nicht um Hilfe bitten, sondern ihnen zustehende Rechte einfordern sollten und kündigen an, für den kommenden Staatenbericht konkreten Fällen nachzugehen, in denen Partnerorganisationen die Beachtung der WSK-Rechte durch deutsche Akteure reklamieren.

 

Der Bericht "Menschenrechte, Deutschlands Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen" mit Schwerpunkt "Recht auf angemessene Ernährung" ist Teil des deutschen "Social Watch Report 2001", der am 4.10.2001 in Berlin vorgestellt wird. Beide Berichte sind zu beziehen bei Jürgen Reichel, Referat Entwicklungspolitik,Tel.0228-8101-2316, email: juergen.reichel@eed.de.

 

Kontakt bei Rückfragen zum EED: Ilonka Boltze, Pressesprecherin, Tel. 0228-8101-2503


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