Angesichts der fortdauernden massiven Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien fordern deutsche Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen von der Bundesregierung, die in dem Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte vom März 2003 über die Situation der Menschenrechte in Kolumbien formulierten 27 Empfehlungen zum Handlungsrahmen ihrer Politik gegenüber dem Partnerland Kolumbien zu machen. Diese Empfehlungen des Hochkommissars, die sich sowohl an die kolumbianische Regierung als auch an die irregulären bewaffneten Gruppen richten, beziehen sich auf die Prävention von Menschenrechtsverletzungen, den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere der MenschenrechtsverteidigerInnen, eine gewaltfreie Lösung des bewaffneten Konflikts, die Wahrung des Rechtsstaats und die Abschaffung der Straflosigkeit.
Die Beachtung der Menschenrechte ist, so das "Aktionsprogramm 2015" der Bundesregierung, ein zentrales Anliegen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik und wesentliches Zielkriterium auch für Art und Umfang der Entwicklungszusammenarbeit. Die deutschen Hilfswerke erwarten daher von der Bundesregierung, dass ernsthafte Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen des Hochkomissars seitens der kolumbianischen Regierung die Voraussetzung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit bilden.
Seit Jahrzehnten herrscht in Kolumbien ein bewaffneter Konflikt, in dem die Menschenrechte der Zivilbevölkerung massiv verletzt werden. Kirchliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen trafen am 26. November 2003 Vizepräsident Dr. Francisco Santos auf dessen Einladung zu einem offenen Gespräch über die Mitverantwortung der kolumbianischen Regierung in diesem Krisenkontext. Die Sicherheit und Integrität unserer Partner ist aufgrund der kontinuierlichen Verfolgung und Diffamierung zunehmend gefährdet. Angesichts dessen wurden in dem Gespräch von den deutschen TeilnehmerInnen folgende Punkte festgestellt:
Kolumbien hat weltweit eine der höchsten Gewaltraten bei einem kaum funktionierenden Justizwesen.
Die kolumbianische Regierung ist die Umsetzung der Empfehlungen des UNHCHR von März 2003 bislang schuldig geblieben.
Einige Gesetzesvorhaben laufen diesen Empfehlungen entgegen und stehen im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen. Sie werden von der kolumbianischen Regierung weiter vorangetrieben - trotz wiederholter Aufforderungen seitens der Vereinten Nationen, diese Vorhaben internationalen Menschenrechtsstandards und Vertragsverpflichtungen anzupassen. Der UNHCHR hat wiederholt auf die Gefahr hingewiesen, dass der Rechtsstaat untergraben wird und die Einbeziehung der Zivilbevölkerung in den bewaffneten Konflikt durch den Staat gefördert wird.
Der kolumbianische Präsident Álvaro Uribe Vélez äußerte sich in einer Rede vom 8. September 2003 derart abschätzig gegenüber einer nicht näher identifizierten Gruppe von Menschenrechtsorganisationen, dass sich seitdem die Todesgefahr für alle nationalen und internationalen MenschenrechtsverteidigerInnen und humanitäre Organisationen weiter erhöht hat.
Die vorgesehene Demobilisierung paramilitärischer Verbände birgt in der Weise, wie sie zurzeit umgesetzt wird, die Gefahr der Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschheit. Ebenso missachtet sie das Recht der Opfer auf Wahrheit und Gerechtigkeit, die Grundlagen einer echten Versöhnung sind.
Für Nachfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Annette Fingscheidt (Referat Menschenrechte im Diakonischen Werk der EKD) : 0711 - 2159 500
Stefan Ofteringer (Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR) 0241 - 442 223
Detlef Leitner (Evangelischer Entwicklungsdienst - eed) 0228 - 8101 2537
Dr. Daniel Bogner (Deutsche Kommission Justitia et Pax) 0228 - 103-348
Christiane Schwarz (kolko Menschenrechte für Kolumbien e.V.) 030 - 4280 91 07
Dr. Reinhard J. Voss (pax christi - Deutsche Sektion) 06101 - 2073
Berlin, 26.11.2003