(Bonn, 10.04.2003) Der EED appelliert an die Bundesregierung, sich bei der Frühjahrstagung der internationalen Finanzorganisationen, die am kommenden Wochenende in Washington stattfindet, für ein faires und transparentes Schiedsverfahren für zahlungsunfähige Staaten einzusetzen. Das derzeit vorgeschlagene Verfahren des Internationalen Währungsfonds (IWF) für ein "geordnetes Verfahren" zur Restrukturierung von ausländischen Staatsschulden (Sovereign Debt Restructuring Mechanism, "SDRM") sei hingegen ein Schritt in die falsche Richtung: es blockiere die Entschuldung, schwäche die internationale Finanzarchitektur und behindere gerechte Nord-Süd-Beziehungen, so der EED.
"Finanzkrisen verursachen Massenarmut und Massenelend. Da ist es nur ein erster Schritt, wenn der IWF nun vorsieht, risikofreudigen Spekulanten endlich ihre Risiken tragen zu lassen. Die internationalen Finanzorganisationen müssen für schlechte Strukturanpassungspolitik, die staatlichen und die privaten Kreditgeber für dubiose Kreditvergabe und unsauberes Geschäftsgebaren Verantwortung übernehmen, wenn die Staaten zahlungsunfähig werden. Die Anliegen von Organisationen aus der Zivilgesellschaft des Südens, ein Verfahren für die Prüfung für die Legitimität der Schulden zu schaffen, werden bislang ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Armen, die die Zahlungsunfähigkeit am wenigsten verursacht haben, dürfen beim Konkurs nicht zusätzlich in ihren Lebens- und Entwicklungschancen beschnitten werden", so Peter Lanzet, entwicklungspolitischer Referent beim EED.
Die internationalen Finanzorganisationen scheuen davor zurück, die Verantwortung für die Risiken der Strukturanpassungskredite zu tragen, die sie den Staaten aufbürden. Der EED fordert, dass die multilateralen Schulden Teil des Gesamtschuldenmanagements werden.
Schuldenerlasse, die es ermöglichen, die Schuldenhöhe der verschuldeten Länder auf ein tragfähiges Niveau zu reduzieren, sind nur realistisch, wenn alle Auslandsschulden einbezogen werden. Dies wird mit dem IWF-Vorschlag blockiert. Weiter kritisiert der EED, dass die von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedeten Millenniumsziele zur Halbierung der Armut bis 2015 bei der Bestimmung der Schuldentragfähigkeit vom IWF völlig ignoriert werden.
Der EED appelliert deshalb an die Bundesregierung, den Bundestagsbeschluss vom 15. März 2002 zur Realisierung des sogenannten Fairen und Transparenten Schiedsverfahrens (FTAP) voranzutreiben. Ein solches Schiedsverfahren sieht wichtige Impulse für einen wirtschaftlichen Neubeginn und zur Armutsbekämpfung vor. Es soll Mittel für soziale und wirtschaftliche Entwicklung vor dem Zugriff der Gläubiger bewahren, bezieht alle Auslandsschulden ein, deren Legalität und Legitimität nachgewiesen wird und ermöglicht Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft.
(Für mehr Informationen www.eed.de und www.erlassjahr.de