(29.04.2005) Der EED begrüßt, dass die WTO- Berufungsinstanz die Beschlüsse zu den EU-Zuckerexporten in der ersten Instanz bestätigt hat. "Jetzt ist eindeutig geklärt, dass die massiven Zuckerexporte der EU den internationalen Verpflichtungen bezüglich der Höchstgrenzen von subventionierten Exportmengen und -subventionsausgaben widersprechen. Die EU muss ihre Produktion reduzieren, um dem Völkerrecht zu entsprechen," so EED-Vorstandsmitglied Wilfried Steen.
Die Berufungsinstanz hat gestern in Genf festgestellt, dass der subventionierte Re-Export von 1,6 Millionen Tonnen importierten Rohrzucker aus den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (sog. AKP-Länder), die unter speziellen Handelspräferenzen in die EU hereingelassen werden, als Exportsubventionen zu zählen sind. Außerdem würden die großen Exportmengen von 2-3 Millionen sogenannten "C-Zuckers", die ausschließlich exportiert werden, quersubventioniert durch die Höchstpreise für die quotierten Lieferrechte; auch sie zählten als subventionierte Exporte. Deshalb muss die EU jetzt ihre Exportmengen von 5-6 Millionen Tonnen auf 1,3 Millionen Tonnen reduzieren, was nur durch eine massive Kürzung der Produktionsquoten und Abschaffung der Überschüsse geht.
Damit gibt die Berufungsinstanz den Klägerländern Brasilien, Thailand und Australien recht. Diese haben bemängelt, dass die EU sich unerlaubter Mittel bedient, um hochsubventionierten Zucker auf den Weltmärkten zu Dumpingpreisen abzugeben. Dadurch habe die EU wettbewerbsfähige Länder von Drittlandsmärkten verdrängt. Obwohl die Klägerländer Rohrzucker zu einem Drittel der Kosten herstellen können, wie die EU ihren Rübenzucker, war die EU über Jahrzehnte Weltexportmeister. Außerdem habe die EU dadurch für alle Zuckererzeuger auf der Welt die Preise künstlich gedrückt.
"Das Urteil ist nicht gegen die Interessen der Gruppe der ärmeren Entwicklungsländer gerichtet", stellt Rudolf Buntzel, Beauftragter für Welternährungsfragen beim EED, fest. "Die Handelspräferenzen der Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik sind durch das Urteil nicht gefährdet. Die EU muss nur ihre eigene Produktion auf unter 90 % des Inlandsverbrauchs senken, um den Verpflichtungen nachzukommen." Buntzel betont auch, dass weder die Klage noch das Urteil auf eine Verdrängung der EU-Bauern vom europäischen Markt ausgerichtet sei. Brasilien gehe es einzig um die Zurückdrängung des illegitimen EU-Zuckerdumpings auf Drittlandsmärkten, nicht um eine Öffnung der EU-Märkte für brasilianischen Billigzucker. "Die künstliche Ausdehnung der EU-Zuckerproduktion auf 130 % des Eigenverbrauchs auf einem völlig mengengesteuerten Markt war ein großer Fehler und ist mit nichts zu rechtfertigen. Das wird jetzt durch dieses Urteil korrigiert," so Buntzel.
Mit dem Urteil wird nach Meinung des EED auch die Richtung und die Eckdaten einer möglichen EU-Zuckermarktordnungsreform sinnvoll vorgegeben: die Mengen stark zurückfahren, statt über massive Preissenkung zu gehen. "Unter einer Preissenkungsstrategie hätten auch die AKP-Länder zu leiden", so der EED.