(Bonn, 6.3.06). Seit Jahrhunderten hilft die Hoodia-Pflanze den San in Südafrika, Namibia, Botswana und Angola gegen Hunger und Durst. In Deutschland und der Schweiz werden Hoodia-Produkte erfolgreich als Diätmittel verkauft - doch die San profitieren nicht davon. Mit ihrer Forderung nach einem Verkaufsstopp berufen sie sich auf die Biodiversitätskonvention. Sie besagt, dass indigene Völker an dem Nutzen beteiligt werden sollen, der sich aus der Kommerzialisierung ihres traditionellen Wissens ergibt.
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Glos und seine Amtskollegen in der Schweiz und Südafrika fordern die San Deutschland und die Schweiz auf, Maßnahmen einzuleiten, die den illegalen Verkauf von Hoodia-Produkten verbieten. Denn ohne das Einverständnis der San und eine faire Beteiligung an den Gewinnen dürfte der Biodiversitätskonvention zufolge kein Hoodia-Produkt auf den hiesigen Markt gelangen.
Ein solches Einverständnis haben die San jedoch nie gegeben. Ohne ihr Wissen patentierte ein südafrikanisches Forschungsinstitut vor wenigen Jahren den appetitzügelnden Wirkstoff der Pflanze. In zähen Verhandlungen erstritten sich die San eine Beteiligung an den Gewinnen. Die in Deutschland gehandelten Produkte verfügen jedoch nicht über eine Lizenz des südafrikanischen Patentinhabers - und können sich auch nicht auf eine Vereinbarung mit den San berufen.
"Wir sind dankbar, dass nationales und internationales Recht das traditionelle Wissen unserer Vorväter anerkennen", meint Petrus Vaalboi, Vorsitzender des südafrikanischen San-Rates. "Als Führer der San-Völker müssen wir auf diesem Recht beharren, um unser traditionelles Erbe zu schützen".
Die EED-Partnerorganisation WIMSA (Working Group of Indigenous Minorities in Southern Africa) und der Evangelische Entwicklungsdienst setzen sich für die San ein. "Die Bundesregierung stellt sich international gern als Umweltschützerin dar - und verschließt die Augen, sobald wirtschaftliche Interessen ins Spiel kommen. Doch nun muss sie Verantwortung übernehmen und den San zu ihrem Recht verhelfen", fordert Michael Frein vom EED.
Auch die Erklärung von Bern (Schweiz) und Biowatch aus Südafrika unterstützen die San im Kampf um ihre Rechte. Gemeinsam mit dem EED fordern sie, die Biodiversitätskonvention zu achten und den Verkauf von Hoodia-Produkten einzustellen, solange die San nicht an den Einkünften beteiligt werden.
Der EED setzt sich auch dafür ein, dass Regierungen die Ziele der Biodiversitätskonvention umsetzen, damit die San und andere indigene Völker ihre genetischen Ressourcen schützen können. Die Verhandlungen der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vom 20.-31. März im brasilianischen Curitiba wird der EED aktiv begleiten.
Weitere Informationen:
Der Brief an die Regierungen der Schweiz, Deutschlands und Südafrikas befindet sich auf www.evb.ch/p25010790.html
Eine Liste mit einem Bild der verkauften Hoodia-Produkte findet sich unter www.evb.ch/p25010789.html
Zusätzliche Hintergrundinformationen:
Biopiraten in der Kalahari. Wie indigene Völker in der Kalahari um ihre Rechte kämpfen - die Erfahrung der San im südlichen Afrika (kostenlose EED-Publikation)
www.eed.de/fix/files/doc/eed_biopiraten_kalahari_04_deu.pdf
und
Rachel Wynberg, 2004: Rhetoric, Realism and Benefit Sharing: Use of Traditional Knowledge of Hoodia Species in the Development of an Appetite Suppressant. Journal of World Intellectual Property, 7(6): 851-876. www.biowatch.org.za/main.asp?include=pubs/wjip.html
Kontakte:
Evangelischer Entwicklungsdienst - EED/ Church Development Service (Germany)
Michael Frein
Tel: +49 228 81 01 2315, Fax: +49 228 81 01 160
e-mail: Michael.Frein@eed.de
WIMSA -Working Group of Indigenous Minorities in Southern Africa
c/o Roger Chennells,
Tel: +27 82 92 55 698
e-mail: scarlin@iafrica.com
Biowatch
c/o Rachel Wynberg
Tel/Fax: +27 21 788 9169
e-mail: rachel@iafrica.com
Erklärung von Bern - Berne Declaration
François Meienberg
Tel. direct: +41 (0)1 277 70 04, Fax +41 (0)1 277 70 01
e-mail: food@evb.ch