„Sollten die Änderungen des NRO-Gesetzes am 30. Juni beschlossen werden, würde dies de facto das „Aus“ für die nichtstaatliche Entwicklungsarbeit in Aserbaidschan bedeuten“, erklärte Claudia Warning, Vorstand Internationale Programme des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED). Das neue Gesetz sieht zahlreiche Ausschlusskriterien für zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die sowohl lokale als auch internationale Organisationen betreffen.
- Basisorganisationen, die nicht registriert sind, sollen sich zukünftig in einem oft Jahre dauernden Prozess registrieren lassen.
- Organisationen, die Gelder aus dem Ausland erhalten, müssten 50 Prozent ihrer Mittel in Aserbaidschan akquirieren, ein Anteil, den nur NRO erfüllen können, die von der Regierung gefördert werden.
- Büros internationaler Organisationen dürften nur noch eröffnet werden, wenn dazu ein Zweistaatenabkommen vorliegt.
- Bei dezentralen Projekten (zum Beispiel im ländlichen Raum) müssten in mindestens 20 der 59 Verwaltungsbezirke Aserbaidschans Büros eröffnet werden, auch wenn die Organisation nur in wenigen Bezirken Maßnahmen durchführt.
Der EED teilt die Besorgnis seiner Partnerorganisationen, dass in Zukunft zivilgesellschaftliches Engagement nur noch mit der Zustimmung und Unterstützung der Regierung möglich ist. „Kritische Stimmen, die sich für die Belange benachteiligter Bevölkerungsgruppen einsetzen, könnten so zum Schweigen gebracht werden“, sagte Warning. „Die Gesetzesvorlage verstößt gegen den Internationalen Pakt zu bürgerlichen und politischen Rechten und widerspricht den Verpflichtungen Aserbaidschans als Mitglied des Europarates. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wäre die Arbeit der EED-Partnerorganisationen gefährdet.“
Der EED unterstützt deshalb die Forderungen der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft an das Parlament und die Regierung, den Änderungsvorschlag nicht zur Abstimmung zu bringen und ruft die Bundesregierung auf, sich für die Rücknahme der geplanten Gesetzesänderung einzusetzen.
Die EED-Partner in Aserbaidschan haben ihre Arbeitsschwerpunkte in der integrierten ländlichen Entwicklung und Menschenrechtsarbeit. Die Projekte richten sich vor allem an benachteiligte Bevölkerungsgruppen, für die es kaum Unterstützung durch die öffentliche Hand gibt.
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