Michael Frein erinnert an die Anfänge der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Dass die Konvention beim Erdgipfel 1992 in Rio de Janeiro, Brasilien, unterzeichnet werden konnte, war Ergebnis eines Deals zwischen Nord und Süd: Die Entwicklungsländer sollten ihre Bemühungen zum Naturschutz verstärken, die Industrieländer sicherten ihnen zu, sie an den Gewinnen aus der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen zu beteiligen. Mit dem Inkrafttreten der CBD im Dezember 1993 wurde diese Vereinbarung völkerrechtlich verbindlich.
„Es hapert aber an der Umsetzung, sowohl beim Naturschutz als auch im Kampf gegen Biopiraterie“, so Michael Frein. „Klar ist, dass der erste Schritt von den reichen Ländern kommen muss.“ Doch diese verweigerten sich nach wie vor, die völkerrechtlich verbindlichen Regeln der Biodiversitätskonvention zum Kampf gegen Biopiraterie wirksam umzusetzen. Die Verhandlungen für ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll, dass diesem Umstand endlich Abhilfe schaffen soll, werden von den Industrieländern seit Jahren verschleppt und verzögert. „Die kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen überwiegen“, urteilt Michael Frein, der die Verhandlungen verfolgt. „Da können sich die Umweltministerien noch so sehr bemühen, wenn die Wirtschaftsministerien auf der Bremse stehen, wird es schwierig." Mit Blick auf die kommende CBD-Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya im Oktober sieht der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) auch für Deutschland dringenden Handlungsbedarf: „Hier ist die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin gefragt,“ so Michael Frein.
Genetische Ressourcen aus Entwicklungsländern und traditionelles Wissen indigener Völker sind Grundlage für die Entwicklung von Medikamenten und Kosmetika durch westliche Unternehmen. Im Oktober soll in Nagoya, Japan, ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen und dem gerechten Vorteilsausgleich verabschiedet werden. Das Ziel ist, Biopiraterie zu verhindern, das heißt, eine vorherige sogenannte "informierte Zustimmung" staatlicher Behörden und indigener Völker zur Nutzung ihrer genetischer Ressourcen und ihres traditionellen Wissens verbindlich vorzuschreiben. Darüber hinaus soll auch eine Vereinbarung über einen gerechten Vorteilsausgleich, also eine Gewinnbeteiligung, zwingende Voraussetzung für die Nutzung sein. Die Entwicklungsländer fordern, dass Verstöße auch in Industrieländern verfolgt und geahndet werden sollen.
Der Evangelische Entwicklungsdienst e.V. (EED) ist ein Entwicklungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Jedes Jahr fördert er etwa 300 Projekte und Programme in Afrika, Asien und Lateinamerika, in Ozeanien, Südosteuropa und im Kaukasus. In Deutschland unterstützt der EED die entwicklungspolitische Bildungsarbeit von 500 Gruppen und Gemeinden. Mit seiner Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, zu Themen wie zum Beispiel Welthandel oder Friedensförderung, trägt der EED entwicklungspolitische Anliegen in Kirche und Gesellschaft.