Prozessbeobachter kritisieren schon lange, dass einer der Hauptverdächtigen, der Generalinspekteur der kongolesischen Polizei, John Numbi, erst gar nicht angeklagt worden ist. Stattdessen wurden nur die Befehlsempfänger zur Rechenschaft gezogen und gar zum Tode verurteilt. „Die Todesstrafe kann niemals die Antwort auf Menschenrechtsverbrechen sein“, kommentierte Julia Duchrow das Urteil.
Vor dem Höchsten Militärgericht in Kinshasa, dessen Zuständigkeit von vielen kongolesischen Nichtregierungsorganisationen schon zu Beginn des Verfahrens in Frage gestellt worden war, wurden vier der acht Angeklagten, die alle Angehörige der Polizei sind, zum Tode verurteilt. Drei der zum Tode Verurteilten befinden sich auf der Flucht. Ein fünfter Angeklagter erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die anderen Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Den Hinterbliebenen sprach das Gericht Entschädigungssummen zu.
Bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte der zum Tode verurteilte Colonel Daniel Mukalay Mateso an, in Berufung zu gehen. Zu befürchten ist nun, dass eine endlose Revision des Prozesses ohne Aussicht auf faire Rechtsprechung erfolgt. Dieser Prozess gehört vor ein ziviles Gericht, empfiehlt daher das evangelische Hilfswerk „Brot für die Welt“. Die internationale Öffentlichkeit darf jetzt, nachdem das Urteil gesprochen ist, nicht nachlassen, eine unabhängige Aufklärung der Hintergründe des Mordes an dem bekannten Menschenrechtsverteidiger Floribert Chebeya zu verlangen. Außerdem müssen die kongolesischen Behörden andere bedrohte Menschenrechtsverteidiger wirksam schützen.
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