„Aus menschenrechtlicher Sicht kann die Bedeutung des Prozesses nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betont Julia Duchrow, Leiterin des Referats Menschenrechte von „Brot für die Welt“. Denn zum ersten Mal wurde Anklage nach dem seit 2002 geltenden deutschen Völkerstrafgesetzbuch erhoben. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, von Deutschland aus begangene Taten strafrechtlich zu verfolgen, so Duchrow.
Das von „Brot für die Welt“ unterstützte „Ökumenische Netzwerk Zentralafrika“ (ÖNZ) hatte schon vor zwei Jahren die Verhaftung von Ignace Murwanashyaka gefordert. Intensive Recherchen und eine vom ÖNZ veröffentlichte Studie über Gräueltaten der FDLR hatten dazu beigetragen, dass Anklage gegen die Milizenführer erhoben werden konnte.
Der höchste Führer der im Osten der Demokratische Republik Kongo kämpfenden ruandischen Miliz FDLR und sein Mitstreiter Straton Musoni, die beide in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind angeklagt, von Deutschland aus per E-Mail, SMS und Telefon die Aktionen der FDLR gesteuert zu haben. Die FDLR wird im Ostkongo für blutige Massaker, systematische Vertreibungen sowie für Vergewaltigungen, Misshandlungen und Verstümmelungen von Frauen und Mädchen verantwortlich gemacht.
Im Prozess in Stuttgart geht es um die Verantwortlichkeit der Vorgesetzten in Deutschland für die Taten ihrer Untergebenen im Kongo. Duchrow erläutert, dass nach dem Völkerstrafgesetzbuch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auch in Deutschland verfolgt werden können. Dies geschieht nun zum ersten Mal.
Link zur ÖNZ-Studie: http://www.oenz.de/fileadmin/users/oenz/Aktuell/FDLR_Studie_OENZ_2009.pdf
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