„Die Ratifizierung im Bundestag muss jetzt schnell in Gang kommen“, so Michael Frein. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung anschließend umgehend mit der Umsetzung beginnt. Deutsche Gesetze und Verwaltungsverfahren müssen an das Protokoll angepasst werden, klarer Knackpunkt ist die Änderung des Patentrechts“, so Frein. Es müsse sichergestellt werden, dass in Deutschland keine Erfindung per Patent geschützt werde, die auf missbräuchlicher Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens beruhe.
„Wir fordern, dass Deutschland zum Vorreiter beim Kampf gegen die Biopiraterie wird“, so Frein weiter. Deutschland könne eine Vorreiterrolle unter den Industrieländern einnehmen. So würden weitere Unterzeichnerstaaten dazu motiviert, wirklich gegen Biopiraterie vorzugehen anstatt mögliche Schlupflöcher im Protokoll zu nutzen. „Unser Ziel ist eine Umsetzung des Protokolls, die Biopiraterie zukünftig tatsächlich wirksam verhindert. So trägt die Bundesrepublik dann zu mehr Gerechtigkeit in der Welt bei“, so Frein.
Die Bundesrepublik hatte das UN-Abkommen gegen Biopiraterie kürzlich unterzeichnet. Das Protokoll war im Oktober vergangenen Jahres von der „Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt“ (CBD) im japanischen Nagoya verabschiedete worden. Ziel des Protokolls ist die Verhinderung von Biopiraterie. Konkret geht es bei Biopiraterie um die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens ohne vorherige informierte Zustimmung derjenigen, die diese Ressourcen und dieses Wissen zur Verfügung stellen, beispielsweise indigene Völker in Südamerika oder Südostasien. Das Nagoya-Protokoll regelt, wie Firmen Gewinne aus der Nutzung von beispielsweise Heilpflanzen aus Urwäldern aufteilen müssen. So dürfen Unternehmen traditionelles Wissen indigener Völker nur verwenden, wenn die Menschen vor Ort der Nutzung zugestimmt haben und die Firmen sie an den Gewinnen beteiligen.