Dass mutmaßliche Kriegsverbrecher in Deutschland vor Gericht stehen, wird weltweit und besonders in der DR Kongo wahrgenommen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass sie an keinem Ort der Welt mehr sicher sind“, fasste Ilona Auer-Frege, Koordinatorin des ÖNZ, die Debatte zusammen.
Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights – ECCHR verwies darauf, dass den Angeklagten nicht nur die Koordinierung von Kriegsverbrechen zur Last gelegt wird, sondern auch, dass sie nichts getan haben, diese zu unterbinden: „Unterlassung und Befehlsverantwortung werden damit als täterschaftliche Beteiligungsformen in der Strafverfolgung genutzt.“ Dies sei möglicherweise ein erfolgversprechender und bedeutsamer Ansatz für künftige Strafverfahren.
Seit dem Inkrafttreten des Rom-Statuts zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs im Juli 2002 hat sich ein internationales Rechtssystem etabliert, welches das politische Klima weltweit zu verändern beginnt. Eine zunehmende Anzahl von Ländern ist nicht mehr bereit, Straflosigkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinzunehmen. Der Stuttgarter Prozess könnte dabei Standards setzen und die globale Strafgesetzgebung nachhaltig beeinflussen, war sich die Podiumsrunde einig.
Unter der Moderation von Bianca Schmolze (Prozessbeobachterin für die taz und Leiterin der Bochumer Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“) diskutierten neben Ilona Auer-Frege und Andreas Schüller Franziska Ulm (Amnesty International) und Claus Molitor (Internationaler Strafgerichtshof, Anklagebehörde – IStGH).
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