Das Protokoll eröffnet Einzelpersonen bei Verletzung der im Sozialpakt verbürgten Rechte den Weg vor ein internationales Gremium. Zur Stärkung dieser Beschwerdemöglichkeit sollten nun viele Vertragsstaaten des Sozialpaktes dem Beispiel Uruguays folgen, so auch Deutschland.
Für die Partnerorganisationen von Brot für die Welt ist die Ratifikation des Protokolls von essentieller Bedeutung. Sie sind immer wieder von Verletzungen dieser Rechte betroffen. Dazu gehören Landvertreibungen, Verschmutzung der Wasserquellen oder katastrophale Arbeitsbedingungen. Die Individualbeschwerde erweitert die Möglichkeiten der Partner, ihre Rechte aktiv einzufordern.
“Das Zusatzprotokoll ist von größter Bedeutung für die Menschen in Afrika”, sagt auch Huguette- Akplogan-Dossa, Koordinatorin des afrikanischen Netzwerks für das Recht auf Nahrung (ANRF). „Es ist ein großer Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Nichtsdestotrotz ist es unerlässlich, dass auch afrikanische Länder es ratifizieren. Dann können wir Fälle wie den einer Frau, die den Zugang zu ihrem Land verloren hat, weil die eigene Regierung es an Investoren gegeben hat, endlich vor den UN-Sozialausschuss bringen. Jede geschädigte Person kann dann individuell Entschädigung verlangen.“ Das Netzwerk setzt sich in 17 Ländern Afrikas für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ein.