Konkret geht es um die Rückschiebung von zwei Geflüchteten aus Mali und der Elfenbeinküste am 13. August 2014. N.D. und N.T. (zum Schutz der Kläger werden nur die Initialen genannt) waren mit weiteren Geflüchteten aus Subsahara-Afrika über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt, Grenzbeamte deportierten sie ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit nach Marokko. Mit Unterstützung des ECCHR reichten die beiden Männer im Februar 2015 beim migration-und-flucht/melilla.html>EGMR Beschwerde gegen Spanien ein. Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dies untermauern auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.
„Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig – allerhöchste Zeit, dass ein Gericht das feststellt“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR. „Die EU spricht beschönigend von ‘Grenzschutz‘, tatsächlich aber ist es eine gnadenlose Abschottungspraxis, bei der die Rechte von Geflüchteten ausgehebelt werden.“
Julia Duchrow, Leiterin des Referats Menschenrechte und Frieden bei Brot für die Welt, sagte: „Europa sollte sich endlich zu einem menschenwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden und Migranten bekennen. Die EU darf menschenrechtliche Verpflichtungen, wie die Asylverantwortung nicht an Transitstaaten wie Marokko auslagern.“ Die Grenzkontrolle als Druckmittel in der Entwicklungszusammen-arbeit zu missbrauchen, sei zynisch. Die Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamter ist Teil der Kooperation zwischen der EU mit Marokko, um Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.
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