Pressemeldung

Freiheitsrechte weltweit: Kaum Licht, viel Schatten

Brot für die Welt und CIVICUS veröffentlichen den fünften „Atlas der Zivilgesellschaft“

Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Staaten, in denen zivilgesellschaftliche Grundfreiheiten garantiert sind. Das ist der Befund des aktuellen Atlas' der Zivilgesellschaft, den Brot für die Welt heute in Berlin vorgestellt hat. Der Atlas stuft die Freiheitsrechte weltweit in fünf Kategorien von „offen“ bis „geschlossen“ ein. Während sich nur für ein Land die Einstufung verbessert hat, sind 14 Länder in eine schlechtere Kategorie abgerutscht. „Die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Russland und der Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigen exemplarisch, dass Menschenrechte und Freiheit keine Floskeln, sondern zentraler Bestandteil aller internationaler Beziehungen sein müssen“, sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt. „Gerade in einer Zeit, in der alte Gewissheiten und Regeln des friedlichen Zusammenlebens über den Haufen geworfen werden, brauchen wir weltweit eine starke Zivilgesellschaft, die die Schwächsten schützt.“

Der Atlas der Zivilgesellschaft wird von Brot für die Welt und CIVICUS, einem weltweiten Netzwerk für bürgerschaftliches Engagement, in diesem Jahr zum fünften Mal veröffentlicht. Er dokumentiert, in welchen Ländern die Zivilgesellschaft frei handeln kann und in welchen Staaten ihre Rechte bedroht, eingeschränkt oder gar außer Kraft gesetzt sind. Nur 240 Millionen Menschen weltweit leben in „offenen“ Staaten, in denen zivilgesellschaftliche Grundfreiheiten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert sind. Dagegen leben etwa neun von zehn Menschen in Staaten mit „beschränkter“, „unterdrückter“ oder „geschlossener“ Zivilgesellschaft.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Atlas‘ ist in diesem Jahr die Digitalisierung. Sie ist für zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure Chance und Bedrohung zugleich. „Einerseits können Aktivistinnen mit digitalen Tools ihre Inhalte effizienter verbreiten und sich schneller vernetzen“, sagt Pruin zu den Vorteilen moderner Kommunikationstechniken. Doch „andererseits können Regierungen ihre Bürger viel einfacher überwachen – häufig mit Techniken made in Europe.“ Pruin fordert deshalb: „Bundesregierung und Bundestag müssen sich auch im digitalen Raum für universelle Menschenrechte stark machen.“ Der Export von Überwachungssoftware solle grundsätzlich verboten werden - außer in menschenrechtlich geprüften Einzelfällen.

Weitere digitale Bedrohungen zivilgesellschaftlicher Freiheiten sind Online-Zensur und Internetsperren, die es Regierungen ermöglichen, Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln. Indien führt die Rangliste der Internetsperren an. Allein 2020 wurde das Internet laut der NGO Access Now dort über 100 Mal abgeschaltet. In Tansania gab es 2020 nur einen einzigen Shutdown des Internets, der wiederum dauerte gleich mehrere Tage und begann einen Tag vor der Präsidentschaftswahl. „Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Internet-Shutdowns als Verstöße gegen die Menschenrechte geächtet werden“, sagt Silke Pfeiffer, Leiterin des Referats Menschenrechte und Frieden bei Brot für die Welt.

Der Atlas widmet neben Indonesien, Mexiko und Tansania auch der Ukraine einen Länderschwerpunkt. Im Bericht wird deutlich, welche Folgen russische oder pro-russische Desinformationskampagnen für weite Teile der ukrainischen und russischen Gesellschaft hatten und haben. Die Folgen von Fake-News-Kampagnen und jahrelanger Verfolgung und Repression von Aktivistinnen und Aktivisten sieht man aktuell vor allem in Russland: „Krieg in Europa wurde auch deshalb wieder möglich, weil Zensur und Desinformation so groß sind, dass kein gesellschaftlicher Widerspruch mehr möglich ist“, sagt Pfeiffer. „Das fortwährende Engagement von russischen Aktivistinnen und Journalisten unter Inkaufnahme größter persönlicher Risiken verlangt unsere uneingeschränkte Solidarität.“

Hintergrund:

Die Daten für den Atlas der Zivilgesellschaft basieren auf Erhebungen von CIVICUS, einem weltweiten Netzwerk für bürgerschaftliches Engagement, und der Auswertung verschiedener Quellen und Indizes, beispielweise zur Rede- oder Versammlungsfreiheit. Die Daten wurden zwischen November 2020 und Oktober 2021 erhoben.

CIVICUS unterteilt die Freiheitsgrade einer Gesellschaft in fünf Kategorien: offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen. Die Daten belegen, dass der Handlungsraum der Zivilgesellschaft nur in 39 Staaten „offen“ ist. Belgien, Tschechien und die Salomonen sind im Vergleich zum Vorjahr aus dieser Kategorie abgerutscht. In 41 Staaten (Atlas 2021: 40) ist der Handlungsraum „beeinträchtigt“, darunter EU-Staaten wie Frankreich und Malta, aber auch der einzige Aufsteiger im Vorjahresvergleich, die Mongolei. 43 Staaten (2021: 47) „beschränken“ den Handlungsraum der Zivilgesellschaft, auch die USA. Die Zivilgesellschaft wird in 48 Staaten „unterdrückt“ (2021: 44), sechs Länder sind neu in dieser Kategorie - etwa Jordanien und Mosambik. „Geschlossen“ ist der Raum für zivilgesellschaftliche Akteure in 25 Staaten (2021: 23), darunter nun auch Belarus und Nicaragua und schon vorher Ägypten oder China.

Hinweise für Redaktionen:

Eine digitale Pressemappe mit einem Statement von Dagmar Pruin und dem gesamten Atlas finden Sie hier. 

Infografiken und eine interaktive Weltkarte finden Sie hier

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an presse@brot-fuer-die-welt.de

Der Atlas der Zivilgesellschaft erscheint im Oekom-Verlag München:

Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie undEntwicklung e.V. (Hrsg.): »Atlas der Zivilgesellschaft 2022: Freiheitsrechte unter Druck//Schwerpunkt Digitalisierung – Zahlen. Analysen. Interviews. Weltweit.«, 84 Seiten, ISBN: 978-3-96238-379-4.

Heute (6.4.) um 16:00 Uhr werden die Ergebnisse des Atlas der Zivilgesellschaft im Rahmen einer digitalen Veranstaltung – mit Partnerorganisationen – diskutiert. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: presse@brot-fuer-die-welt.de

Pressekontakt
Thomas Beckmann, presse@brot-fuer-die-welt.de, Tel.: 030 65211 4430


Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z. B. monatlich)