Pressemeldung

Unrecht an EU-Außengrenzen darf nicht legalisiert werden

Brot für die Welt fordert die Bundesregierung auf, der Instrumentalisierungsverordnung auf EU-Ebene eine Absage zu erteilen.

Am 8. Dezember soll im Rat für Inneres und Justiz der Europäischen Union über die Instrumentalisierungsverordnung (InstruVO) abgestimmt werden. Sie würde Staaten erlauben, in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl von grundlegenden Standards des europäischen Asylrechts abzuweichen. Gemeinsam mit einem Bündnis aus 35 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt Brot für die Welt einen heute veröffentlichten Appell, der die Bundesregierung dazu auffordert, sich klar gegen die Verordnung zu positionieren.

Dazu sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Die geplante Instrumentalisierungsverordnung setzt asylpolitische und rechtsstaatliche Grundsätze aufs Spiel. Anstatt die an vielen EU-Außengrenzen praktizierten Rechtsverstöße zu bekämpfen, schlägt die EU mit der Verordnung einen entgegengesetzten, bedrohlichen Weg ein. Sie legalisiert dieses Unrecht. Diese Pläne muss die Bundesregierung entschieden zurückweisen und im Rat gegen die Verordnung stimmen.“

Staaten wie Russland, die Türkei oder Marokko instrumentalisieren Asylsuchende und Migrant*innen immer wieder für politische Zwecke. Doch keine der in der InstruVo vorgeschlagenen Maßnahmen bekämpft dieses menschenverachtende Verhalten. Stattdessen ist die Verordnung selbst menschenverachtend: Sie ermöglicht es, Notleidende mit berechtigtem Schutzanspruch an den Grenzen zurückzuweisen und sogar traumatisierte Menschen bis zu 20 Wochen unter unwürdigen Bedingungen zu internieren. Sie führt faktisch zu einer Duldung von Pushbacks, da sie den Mitgliedsstaaten Schlupflöcher für diese völkerrechtswidrige Praxis bietet. Zudem ist nur vage definiert, was überhaupt unter Instrumentalisierung verstanden werden kann. Das birgt die Gefahr, dass Staaten sie in Zukunft willkürlich nutzen.

„Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, ihr im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen umzusetzen, die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden“, sagt Dagmar Pruin. „Die geplante EU-Verordnung steht diesem Ziel fundamental entgegen.“ Sollte im Rat eine qualifizierte Mehrheit für die Verordnung stimmen, ist ihre Umsetzung im kommenden Jahr sehr wahrscheinlich, da sich im EU-Parlament keine einheitliche Meinung abzeichnet, die das verhindern könnte.

Link zum gemeinsamen Appell von 35 zivilgesellschaftlichen Organisationen

Pressekontakt:
Alexandra-Corinna Heeser, Pressestelle Brot für die Welt
Tel.: 030 65211 1574
presse.fm@brot-fuer-die-welt.de


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