Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen zu den Stipendienprogrammen von Brot für die Welt. Mit den nachfolgenden Antworten möchten wir Antragstellende dabei unterstützen, Ihre Anträge richtig vorzubereiten.
Gefördert werden Studienvorhaben, die entwicklungsorientiert und für das Herkunftsland der Stipendiatinnen und Stipendiaten von Relevanz sind und mit den strategischen Zielen von Brot für die Welt übereinstimmen.
Folgende Themen können bearbeitet werden:
- Ernährungssicherung
- Nachhaltige ländliche Entwicklung und Landwirtschaft
- Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angesichts des Klimawandels
- Demokratieförderung
- Stärkung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte
- Aufbau sozialer Grunddienste, zum Beispiel Sozialstationen, Beratungsstellen
- Bildung
- Gesundheit
- Gewaltfreie Konfliktbearbeitung
- Migration, Flucht und Vertreibung
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Organisationsentwicklung
- Fundraising
- Management und Führung
Folgende Voraussetzungen müssen Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen:
- bei Antragsstellung in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt sein
- mindestens eine Hochschulzulassung in ihrem Herkunftsland erworben haben
- einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1-2 oder § 25 Abs. 1-3 AufenthG oder Asylbewerberinnen oder Asylbewerber haben
- ökumenisches, soziales, gesellschafts- oder entwicklungspolitisches Engagement nachweisen können
Grundsätzlich werden Bewerberinnen und Bewerber jeder Religion berücksichtigt. Jeder Bachelor- oder Masterstudiengang ist förderbar. Auch studienvorbereitende Maßnahmen wie Deutschkurse oder Studienkollegs können gefördert werden. PhD-Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Brot für die Welt beabsichtigt, den Anteil der Frauen in allen Stipendienprogrammen zu erhöhen. Es werden deshalb bevorzugt Frauen gefördert.
Das Entwicklungspolitische Stipendienprogramm richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die von Kirchen, kirchlichen Hochschulen oder entwicklungsorientierten Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen werden. Brot für die Welt nimmt keine individuellen Anträge entgegen. Bewerberinnen und Bewerber haben Aussicht auf ein Stipendium, wenn sie begründen können, warum ein weiterführendes Studium notwendig ist – und wenn sich die nominierende Organisation verpflichtet, sie nach dem Studium zu übernehmen.
Das Kirchliche Austauschprogramm der Evangelischen Kirche in Deutschland existiert bereits seit dem Jahr 1952. Es hat das Ziel, deutschen und ausländischen Theologinnen und Theologen grundlegende ökumenische Erfahrungen zu ermöglichen. Vor allem soll auch das Verstehen von kirchlicher Tradition und Theologie des jeweiligen Gastlandes gefördert werden.
Anträge für frei eingereiste Studierende nehmen die Evangelische Studierendengemeinde oder die regionalen Studienbegleitprogramme in Deutschland entgegen. Ist eine Bewerbung eingegangen, prüft das Stipendienreferat, ob
- der Antrag dem Mandat des entwicklungspolitischen Stipendienprogramms und seinen Kriterien entspricht.
- die akademischen Voraussetzungen gegeben sind, zum Beispiel:
- Liegen die notwendigen Sprachkenntnisse vor?
- Gibt es eine verbindliche Zulassung zum Studium beziehungsweise zur Promotion?
- Wird ein klares Studienziel angegeben beziehungsweise gibt es ein Exposé für eine Dissertation?
- Welche vorherigen Abschlüsse liegen vor?
- Werden diese Abschlüsse anerkannt?
- der Entwicklungsbezug des angestrebten Studiengangs plausibel ist.
- eine Berufsperspektive im Heimatland gegeben ist.
- gute Referenzen vorhanden sind.
Die vollständigen Anträge werden dem entwicklungspolitischen Stipendienkomitee vorgelegt. Das Komitee tagt jedes Jahr im Mai und November und wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Bewerbungen für den Maitermin müssen spätestens am 1. Januar vorliegen. Anträge für November müssen bis zum 1. Juli eingehen. Es können nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden!
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung um ein Stipendium senden Sie bitte auf postalischem Wege direkt an Brot für die Welt. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen an:
Brot für die Welt – Evangelischer
Entwicklungsdienst
Referat Stipendien
Caroline-Michaelis-Str.1
10115 Berlin
Telefon +49 (0)30 65211 0
stipendien@brot-fuer-die-welt.de
Ansprechpartner
Alle Akteure, die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit leisten, über eine Rechtsstruktur verfügen und das Anliegen des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung teilen. Dazu gehören auch evangelische Schulen.
Andere Schulen brauchen Projektpartner wie Schulfördervereine oder Nichtregierungsorganisationen, die den Antrag stellen können. Bei Projekten mit katholischen Kooperationspartnern bedarf es einer angemessenen finanziellen Beteiligung von katholischer Seite. Programme, die ausschließlich von katholischen Einrichtungen und Organisationen durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden.
Allen kirchlich-theologischen Stipendienprogrammen liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Stipendien können nur solche Bewerberinnen und Bewerber erhalten, die nach Abschluss des Studiums in ihr Heimatland zurückkehren.
- In der Regel sollten die Stipendienbewerberinnen und Stipendienbewerber bereits im Heimatland ein Studium abgeschlossen haben, zumindest jedoch eine akademische Qualifikation nachweisen, die mindestens dem Vordiplom an einer deutschen Hochschule entspricht.
- Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, mindestens entsprechend Mittelstufe I, müssen vorhanden sein.
- Die Stipendien sind auf ein bis höchstens drei Jahre begrenzt. In der Regel werden keine Promotionen im kirchlichen Austauschprogramm gefördert.
Allen entwicklungspolitischen Stipendienprogrammen für akademische Studien in Deutschland und im Globalen Süden liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Antragsberechtigt sind Bewerberinnen und Bewerber aus Entwicklungsländern (OECD-Liste). Bewerberinnen und Bewerber mit europäischer und / oder nordamerikanischer Staatsangehörigkeit können kein Stipendium erhalten.
- Die akademische Qualifikation der Kandidatinnen / der Kandidaten muss gegeben sein. Die Kandidatin / der Kandidat muss über einen ersten akademischen Abschluss verfügen und sollte zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
- Das Engagement der Kandidatinnen / der Kandidaten für die Verbesserung der sozialen Situation in ihren Heimatländern muss vorhanden sein.
- Die Kandidatin / der Kandidat muss von einer Institution – vornehmlich von einer Partnerorganisation von Brot für die Welt – im Rahmen ihrer Personalentwicklungsplanung vorgeschlagen werden. Diese Institution muss bereit sein, einen Arbeitsplatz zu garantieren.
- Kandidatinnen und Kandidaten, die von kirchlichen Partnern in Deutschland – zum Beispiel von Evangelischen Studierenden Gemeinden (ESG) – vorgeschlagen werden, sollten bekannt und durch engagierte Mitarbeit ausgewiesen sein.
- Die Kandidatin / der Kandidat sollte im Blick auf eine spezifische Aufgabe bei der entsendenden Institution vorgeschlagen werden. Kandidatinnen und Kandidaten, die von kirchlichen Partnern in Deutschland (zum Beispiel ESG) vorgeschlagen werden, müssen eine realistische Rückkehrperspektive haben.
- Das Studium muss entwicklungsorientiert und auf Themen konzentriert sein, die im konziliaren Prozess eine Rolle spielen (Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung). Unter dieser Voraussetzung kann Brot für die Welt Studien aller Fachgebiete fördern.
- Brot für die Welt bevorzugt jüngere Kandidatinnen und Kandidaten (Höchstalter 40 Jahre, bei Promotionsstudiengängen 35 Jahre).
- Brot für die Welt beabsichtigt, den Anteil der Frauen im Stipendienprogramm zu erhöhen. Es werden deshalb bevorzugt Frauen gefördert.
- Brot für die Welt favorisiert Kandidatinnen und Kandidaten, die in Deutschland oder in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerika studieren möchten. Studien in Nordamerika und Australien werden nicht gefördert.
Alle Akteure, die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit leisten, über eine Rechtsstruktur verfügen und das Anliegen des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung teilen. Dazu gehören auch evangelische Schulen.
Andere Schulen brauchen Projektpartner wie Schulfördervereine oder Nichtregierungsorganisationen, die den Antrag stellen können. Bei Projekten mit katholischen Kooperationspartnern bedarf es einer angemessenen finanziellen Beteiligung von katholischer Seite. Programme, die ausschließlich von katholischen Einrichtungen und Organisationen durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden.
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Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.
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