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Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen für eine gerechtere Welt

Auch als Richter, Staatsanwalt oder Finanzbehörde können Sie uns unterstützen. Wie? Indem Sie Geldauflagen zugunsten von Brot für die Welt aussprechen. Wir sind absolut verlässlich und informieren und verwalten zeitnah – informieren Sie sich jetzt!

Informationen für Dezernentinnen und Dezernenten

Brot für die Welt ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Unsere Zahlen sind offen und transparent. Sie finden alles zum Thema Finanzen im jährlich veröffentlichten Jahresbericht.

Verwendung des Geldes
Wir verwenden die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke.

Mitteilungspflicht
Es ist für uns selbstverständlich, die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang (oder Nichteingang) zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Wir informieren die zuständigen Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften am Jahresanfang über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres.

Transparente Kontoführung
Wir führen ein separates Bußgeldkonto – ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen. Für dieses Sonderkonto stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen

  • SozialBank AG
    IBAN DE52370205000004108407
    BIC BFSWDE33XXX

Für Rückfragen melden Sie sich gerne unter 030-65211-4002 oder senden Sie eine E-Mail an brot-fuer-die-welt@geldauflagenservice.de.

Geldauflagen
Gerne stellen wir Ihnen Material zu Verfügung, um den Verfahrensablauf zu erleichtern. Auf Wunsch senden wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit von Brot für die Welt zu.

Informationen für Zahlungspflichtige

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen.

Auf welches Konto müssen Sie überweisen?

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto:

Sonderkonto für Geldauflagen
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN DE52370205000004108407
BIC BFSWDE33XXX

Bitte beachten Sie: 

  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen die Zuweisungsstelle und das festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und ihn dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Wir informieren das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich über jede Ihrer Zahlungen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über den Aufschub der Zahlung oder Ratenzahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Gericht.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Falls Sie bei Ratenzahlung einen Dauerauftrag einrichten, denken Sie rechtzeitig daran, ihn zu kündigen. 

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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