Atlas der Zivilgesellschaft 2022

Unsere Forderungen

Nur wo die Zivilgesellschaft frei ist, kann sie sich für die Menschenrechte engagieren. Deshalb muss die deutsche Politik, müssen Bundesregierung und Bundestag sich kompromisslos für eine unabhän­gige Zivilgesellschaft und die universellen Men­schenrechte einsetzen, auf der ganzen Welt und im digitalen Raum.

Bundesregierung und Bundestag sollten sicherstellen, dass ...

  • die universellen Menschenrechte ‒ auch im digitalen Raum ‒ geschützt und garantiert werden.
  • zivilgesellschaftliche Akteure weltweit gefördert werden und sich ohne Angst vor Verfolgung und Repression für eine gerechte und nachhaltige Entwicklung einsetzen können.
  • sich die Zivilgesellschaft und besonders vulnerable und benachteiligte Gruppen überall effektiv an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen beteiligen können.
  • Vereine in Deutschland, die sich zu allgemeinpolitischen Themen und für das Gemeinwohl engagieren, als gemeinnützig anerkannt werden ‒ und dafür einen entsprechenden Rechtsrahmen schaffen.
  • sich deutsche Botschaften stärker als bislang weltweit für Menschenrechte, deren Verteidigerinnen und die Handlungsräume der Zivilgesellschaft einsetzen.
  • die eigenen außenwirtschaftlichen und außenpolitischen Entscheidungen Menschenrechte nicht verletzen.
  • der Export von Überwachungsprodukten bis auf Einzelfallgenehmigungen verboten wird.
  • der Zugang zum Internet für alle und die Förderung von Medien- und Digitalkompetenz wesentliche Bestandteile von Entwicklungszusammenarbeit werden ‒ auch mittels Schulungen von Journalistinnen und Menschenrechtlern in digitaler Selbstverteidigung oder durch Faktencheck-Projekte.
  • die Entwicklungszusammenarbeit bei der Förderung von Digitalprojekten im Globalen Süden größeres Augenmerk auf effektiven Verbraucher- und Datenschutz legt.
  • die Entwicklung und Nutzung nicht-kommerzieller digital-sozialer Infrastrukturen als Alternative zu Plattformen wie Facebook gefördert wird.
  • auf Netzsperren, Uploadfilter und andere Regulierungsmaßnahmen für den digitalen Raum, die sich als Zensurinfrastruktur missbrauchen lassen, verzichtet wird.
  • algorithmische Systeme, die autonom entscheiden oder bei der Entscheidungsfindung helfen, nur nach umfassender Risikoprüfung für Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit eingeführt werden.
  • Unternehmen und staatliche Stellen Betroffene immer proaktiv darüber informieren, wenn eine Entscheidung über sie algorithmengestützt getroffen wurde. Transparenz über die Inputdaten und die Prognoseparameter muss gewährleistet werden.

Die Bundesregierung sollte sich verstärkt dafür einsetzen, dass ...

  • andere Regierungen Menschenrechtsvertei­diger freilassen, die aufgrund ihrer Arbeit inhaftiert wurden.
  • sich die Zivilgesellschaft und besonders vulnerable und benachteiligte Gruppen auch in anderen Ländern effektiv an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen beteiligen können.
  • auf internationaler Ebene ein völkerrechtlicher Rahmen entsteht, in dem die Pflichten der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen im digitalen Raum im Einklang mit den internationalen Menschen­rechtsstandards und -­normen festgelegt werden.
  • die EU die Macht großer Social ­Media­-Plattformen (zum Beispiel im Rahmen des Digital Services Acts und Digital Markets Act) demokratisch einhegt, mit Vorga­ben für die Qualität der Moderation von Inhalten, einem Verbot von verhaltensbasiertem Microtargeting und einer Entflechtung marktdominanter Akteure.
  • die EU-­Institutionen Gesichtserkennung und andere Formen der biometrischen Überwachung im Rahmen des AI Act als Hochrisikotechnologie einstufen und ein Moratorium für die Nutzung von Gesichts­erkennung im öffentlichen Raum verabschieden.
  • die EU bei der Regulierung von Kommunikations­plattformen und digitaler Öffentlichkeit mit gutem Beispiel vorangeht: klare Definition und Begrenzung von verbotenen Inhalten, Verpflichtung zur Bereit­stellung von Widerspruchs­ und Put­ Back­-Mechanismen, keine Automatisierung von diffizilen Abwägungsent­scheidungen über die Meinungsfreiheit.
  • Regierungen anderer Länder Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und des Rechts auf Privatsphäre verabschieden und umsetzen.
  • die Zensur einzelner Dienste sowie Internet­-Shutdowns als Verstöße gegen die Menschenrechte geächtet werden.
  • weltweit überwachungssichere digitale Infra­strukturen zum Standard werden und ein inter­nationales Recht auf verschlüsselte Kommunikation eingeführt wird.
  • staatliche und multilaterale Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit die Förderung biometrischer Datenbanken aufgrund von Sicherheits­lücken und Missbrauch kritisch prüfen. 

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