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Unsere Forderungen
Die Politik muss handeln! Damit Freiheitsrechte gewahrt werden und bleiben, müssen Politik und Gesellschaft an vielen Punkten ansetzen.
Bundesregierung und Bundestag sollten sicherstellen, dass ...
- zivilgesellschaftliche Akteur:innen gefördert werden und sich ohne Angst vor Verfolgung und Repression für eine gerechte und nachhaltige Entwicklung einsetzen können.
- sich die Zivilgesellschaft und besonders vulnerable und benachteiligte Gruppen effektiv an politischen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Entscheidungen beteiligen können.
- alle Vereine in Deutschland, die sich zu allgemeinpolitischen Themen, Menschenrechten und für das Gemeinwohl engagieren, als gemeinnützig anerkannt werden ‒ und dafür einen entsprechenden Rechtsrahmen schaffen.
- sich deutsche Botschaften stärker als bislang weltweit für Menschenrechte, deren Verteidiger:innen und die Handlungsräume der Zivilgesellschaft einsetzen.
- die eigenen außenwirtschaftlichen, migrations- und außenpolitischen Entscheidungen Menschenrechte nicht verletzen.
- zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich Migration und Flucht nicht kriminalisiert wird.
Deutschland sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass …
- die EU-Kommission gemeinsam mit der EU Agency for Fundamental Rights und der Zivilgesellschaft eine Leitlinie für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen erarbeitet, die innerhalb der EU-Staaten gilt.
- der EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migrant:innen auch diejenigen schützt und entkriminalisiert, die sie verteidigen.
- die EU ihre Richtlinie 2002/90/EG zur Beihilfe der unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt so ändert, dass Staaten nur noch diejenigen Personen und Organisationen sanktionieren können, deren Zweck die Gewinnerzielung ist.
- die für den Grenzschutz und Fluchtursachenbekämpfung zur Verfügung gestellten EU-Mittel nicht zu Menschenrechtsverletzungen ermutigen und/oder beitragen.
- kein Staat die zivile Seenotrettung und die Rettungsmissionen in den Bergen behindert.
- eine EU-Such- und Rettungsmission eingerichtet wird.
- die Zivilgesellschaft freien Zugang hat zu Schutzsuchenden an Grenzen, in Haft- und Aufnahmeeinrichtungen, in Sperrzonen und auf See.
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Die Bundesregierung sollte sich verstärkt dafür einsetzen, dass ...
- andere Regierungen Menschenrechtsverteidiger:innen freilassen, die wegen ihrer Arbeit in Haft kamen.
- sich die Zivilgesellschaft und besonders vulnerable und benachteiligte Gruppen auch in anderen Ländern effektiv an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen beteiligen können.
- Gesetze, die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützen oder Korruption, Geldwäsche, Terrorismus und Menschenhandel bekämpfen, nicht missbraucht werden, um gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorzugehen.
- Registrierungs- und NGO-Gesetze nicht die Finanzierung für NGOs erschweren und damit ihre Arbeit blockieren oder verhindern.
- die Regierungen Menschenrechtsverteidiger:innen vor Gewalt, Bedrohung, Verfolgung, Einschüchterungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure schützen bzw. solche Repressionen ‒ auch im digitalen Raum ‒ untersuchen, strafrechtlich verfolgen und öffentlich verurteilen.
- niemand wegen der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit kriminalisiert wird.
- alle Staaten verbale und physische Angriffe, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz ausdrücklich und gezielt bekämpfen sowie öffentlich verurteilen.
- Regierungen ihre Migrationspolitik von der nationalen Sicherheitspolitik trennen und eine an Menschenrechten ausgerichtete Migrationspolitik machen.
- migrant defenders nicht als Bedrohung für Staaten gesehen werden, sondern ihre Arbeit als grundsätzlich legal und legitim anerkennt wird.
- Menschenrechtsverteidiger:innen sowie Geflüchtete, Asylbewerber:innen und Migrant:innen unabhängig von ihrem Einwanderungsstatus Zugang zu Justiz und Rechtsbehelfen haben.
- Asylverfahren fair, zügig und rechtssicher ablaufen.
- Staaten legale und sichere Migrationswege schaffen und rechtswidrige Grenzkontrollpraktiken wie Pushbacks, kollektive Abschiebung und rechtswidrige Rückführung beenden.
- Externalisierung von Migrationskontrolle in Drittstaaten beendet wird.
- Regierungen und Zivilgesellschaft in einen Dialog treten, um Lösungen für die Herausforderungen rund um das Thema Flucht und Migration zu finden.
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Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.
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