Wirtschaft und Menschenrechte
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Die Bundesregierung hat der deutschen Wirtschaft empfohlen, die Menschenrechte auch außerhalb Deutschlands zu achten. Doch es fehlen klare Regeln und Sanktionen, weshalb der nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte weit hinter den Forderungen von Brot für die Welt zurückbleibt.
Der deutsche Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 setzt auf Freiwilligkeit: Unternehmen sollen die Menschenrechte in ihren weltweiten Geschäften achten, doch wer das nicht tut, hat keine Konsequenzen zu befürchten. Damit bleibt Deutschland hinter den Initiativen anderer europäischer Länder wie Frankreich und Großbritannien zurück. Grund dafür ist der Druck von Wirtschaftsverbänden und Widerstand aus den Unions-Parteien sowie einigen Ministerien. Vor allem das Bundesfinanzministerium wollte alle wesentlichen Punkte aus dem Aktionsplan streichen. Allerdings konnte es sich mit vielen seiner Forderungen nicht durchsetzen – auch dank der Medien- und Lobbyarbeit von Brot für die Welt.
Eigentlich sollte der nationale Aktionsplan (NAP) die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen. Dazu hat die EU-Kommission bereits 2011 die Mitgliedstaaten aufgerufen. Die Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:
Mit dem Aktionsplan hätte Deutschland die Chance gehabt, diese Prinzipien in Deutschland verbindlich zu verankern. Aber selbst Unternehmen im Eigentum des Bundes werden vorerst nicht zur menschenrechtlichen Sorgfalt in ihren Auslandsgeschäften verpflichtet. Ebenso wenig werden Unternehmen von öffentlichen Aufträgen, Subventionen oder der Außenwirtschaftsförderung des Bundes ausgeschlossen, wenn sie gegen die UN-Leitprinzipien verstoßen. Und für betroffene Menschen aus dem Globalen Süden bleibt es weiterhin nahezu unmöglich, deutsche Unternehmen für die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.
Der NAP enthält dennoch einige positive Ansätze. Er äußert etwa die klare Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen ihre Verantwortung und Sorgfaltspflicht für die Menschenrechte wahrnehmen. Ab 2018 soll das jährlich überprüft werden. Und bis 2020 muss mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Sorgfaltspflichten für Menschenrechte in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Andernfalls wird die Regierung eine gesetzliche Regelung prüfen, was ein wichtiges Signal ist. Leider wird das Gesetz nicht unmissverständlich angekündigt.
Des Weiteren fordert die Bundesregierung die EU auf, künftig bereits vor den Verhandlungen über Handels- und Investitionsschutzabkommen deren menschenrechtliche Folgen abzuschätzen. Außerdem möchte sie die Nationale Kontaktstelle der OECD als Beschwerdestelle für Menschenrechtsprobleme ausbauen. Jetzt muss sie es nur noch tun. Brot für die Welt wird das überprüfen und sich weiterhin für verbindliche und durchsetzbare Unternehmensverantwortung einsetzen.
Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.
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