Ein Junge mit Hammer und Meißel sitzt auf einem großen Stein in einem Steinbruch

Profit auf Kosten der Menschenrechte

Je niedriger die Produktionskosten, desto höher die Gewinne. Deshalb halten viele Unternehmen die Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards so niedrig, dass es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen kommt.

Deutsche Unternehmen in der Verantwortung

Ein unrühmliches Beispiel dafür ist BASF aus Ludwigshafen. Das Unternehmen ist einer der Hauptimporteure von Platin aus Südafrika, womit es Katalysatoren für VW, Daimler und BMW herstellt. Dieses Platin bezieht es auch aus der Marikana-Mine, wo 2012 bei einem Streik 34 Bergleute erschossen wurden. Nach dem Massaker hat BASF trotz seiner Marktmacht nicht genügend getan, um an den Zuständen in Marikana etwas zu ändern.

Ein weiteres Negativ-Beispiel ist der Chemie-Konzern Bayer, der in Indien Pestizide vertreibt, ohne vor den erheblichen Gesundheitsgefahren beim Einsatz zu warnen. Entsprechende Warnhinweise stehen in der EU ganz selbstverständlich auf den Produkten, für Indien werden sie nicht übersetzt oder fehlen komplett.

UN-Leitprinzipien als Vorgabe

Die Liste solcher Verfehlungen ist lang. Deutsche Unternehmen sind immer wieder an Menschenrechtsverletzungen beteiligt, direkt, über Tochter-Unternehmen oder die Lieferkette. Sie verarbeiten Rohstoffe, für deren Abbau Menschen vertrieben und Flüsse verschmutzt werden. Sie lassen in Fabriken des Globalen Südens unter ausbeuterischen Bedingungen produzieren. Sie exportieren Waffen in Krisengebiete, Überwachungstechnologie an autoritäre Regime und hochgiftige Pestizide in Länder mit schwacher Umweltgesetzgebung.

Dabei stellen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen klar, dass Unternehmen Verantwortung für die Menschenrechte tragen, und dass sich diese Verantwortung auf ihre Geschäftsbeziehungen und Lieferketten erstreckt. Sie müssten dafür sorgen, dass ihre Tochterunternehmen und Zulieferer die Menschenrechte achten. Doch die UN-Leitprinzipien sind nicht verbindlich und die wenigsten Unternehmen setzen die Vorgaben um.

Der Staat in der Pflicht

Die Staaten müssen dafür sorgen, dass Unternehmen die Menschenrechte auch bei Auslandsgeschäften achten – durch Regulierung, Sanktionierung von unternehmerischem Fehlverhalten und Gewährung von effektivem Rechtsschutz für Betroffene. Das haben die Menschenrechts-Ausschüsse der Vereinten Nationen mehrfach angemahnt. Die Bundesregierung tut bislang zu wenig, um deutsche Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen. 2016 hat sie einen Nationalen Aktionsplan (NAP) verabschiedet, der allerdings nur freiwillige Empfehlungen an die Unternehmen enthält anstelle von gesetzlichen Verpflichtungen.

Globale Regeln für die Wirtschaft

Ein Weg aus diesem Dilemma sind globale Unternehmensregeln: Ein internationales Abkommen schafft klare Regeln und ermöglicht, gegen Missstände zu klagen. Bislang gibt es nur die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, deren Anwendung freiwillig ist. Doch der UN-Treaty-Prozess versucht, verbindliche Regeln für die globale Wirtschaft zu schaffen. Ecuador und Südafrika haben die Initiative 2014 in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht und mittlerweile beteiligen sich mehr als 100 Staaten an den Verhandlungen. Aber die Bundesregierung steht dem Prozess skeptisch gegenüber. Sie geht weiter davon aus, dass deutsche Unternehmen freiwillig die Menschenrechte achten, trotz zahlreicher Gegenbeweise.

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