Wirtschaft und Menschenrechte
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Deutsche Unternehmen sind über ihre Tochterfirmen und Zulieferer an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Betroffene können sie kaum dafür belangen, weil die Gesetzeslücken zu groß sind. Doch die Bundesregierung könnte sie schließen.
Wer von deutschen Unternehmen im Ausland geschädigt wurde, kann nur schwer dagegen klagen. Die komplexen Konzernstrukturen und Lieferbeziehungen verschleiern die Verantwortung, und selbst wer die klärt, steht vor großen juristischen Hindernissen. Die Betroffenen könnten sich zwar an die Justiz in ihrem Heimatland wenden, doch schwache rechtsstaatliche Strukturen und Korruption stehen dem häufig im Weg. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Handlanger der Unternehmen mit Gewalt drohen, um Klagen zu verhindern.
In Deutschland fehlen die Gesetze, um Unternehmen für Taten ihrer ausländischen Zulieferer oder Tochterunternehmen zu verklagen, obwohl Ausschüsse der Vereinten Nationen solche verlangen. Deutschland ist eins der wenigen EU-Länder, das noch kein Unternehmensstrafrecht eingeführt hat. Außerdem sind Sammelklagen nicht erlaubt, was die Prozesskosten und den logistischen Aufwand in die Höhe treiben. Da Unternehmen nach bisheriger Rechtslage nicht für ihre Tochterfirmen verantwortlich sind und es keine Sorgfaltspflicht für die Einhaltung der Menschenrechte gibt, ist es für die Betroffenen kaum möglich eine Pflichtverletzung nachzuweisen.
Statt diese Probleme anzugehen, verweist die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte nur darauf, dass Deutschland ein gut funktionierendes Justizsystem habe und sich Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland mit Beschwerden an die Nationale Kontaktstelle der OECD wenden könnten. Solche Beschwerdestellen sind aber zahnlose Tiger. Statt eines juristischen Verfahrens, das mit einem Urteil endet, sieht das OECD-Beschwerdeverfahren einen Dialog mit dem Unternehmen vor, an dessen Ende eine Einigung oder Empfehlung steht, aber keinerlei Sanktionen.
Wie nutzlos solche Beschwerden sind, musste Brot für die Welt im Fall Bayer erleben. Eine Beschwerde bei der Welternährungsorganisation FAO gegen Bayer wegen der Missachtung der FAO-Empfehlungen beim Vertrieb von Pestiziden in Indien blieb für das Unternehmen folgenlos. Deshalb muss die Bundesregierung Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Rechtsmitteln verschaffen, die das Fehlverhalten sanktionieren und Betroffene entschädigen.
Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.
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