Der Kriterienausschuss des FairWorldFonds

Brot für die Welt hat einen Ausschuss eingesetzt, der die Kriterien für den FairWorldFonds kontinuierlich weiterentwickelt. Ihm gehören ausgewiesene Entwicklungs- und Finanz-Experten an.

Jeder Titel, der in den Fonds aufgenommen wird, wurde vorab gründlich untersucht. Für Unternehmen erstellt beispielsweise das unabhängige Rating- und Research-Institut, EthiFinance, ausführliche Unternehmensprofile und überprüft, ob die Anlagekriterien erfüllt sind. Auf dieser Grundlage diskutieren die Mitglieder des Kriterienausschusses die Empfehlungen über Aufnahme oder Ablehnung der Titel in das Anlageuniversum des FairWorldFonds.

Eine Herausforderung des Ausschusses besteht darin, genug Unternehmen zu finden, die den Anforderungen des FairWorldFonds entsprechen. Die Unternehmen dürfen keines der Ausschlusskriterien aufweisen und einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten (Positivkriterien). Zudem müssen sie die notwendigen Finanzmarktkriterien erfüllen, um an der Börse handelbar zu sein. Viele börsennotierte Unternehmen kommen aufgrund fehlender Transparenz oder schlechter Arbeitsbedingungen nicht in Frage.

Neues aus dem Kriterienausschuss des FairWorldFonds

Blog
Kriterienausschuss

Einblicke in die Arbeit des Kriterienausschusses

07.01.2025 | Jutta Albrecht

In der Kriterienausschusssitzung vom 5./6. Oktober 2023 waren zwei Schwerpunktthemen (...)

mehr erfahren
Blog

Einblicke in die Arbeit des Kriterienausschusses

29.03.2024 | Jutta Albrecht

In der Frühjahrssitzung 2024 des Kriterienausschusses wurden die Nachhaltigkeitskriterien (...)

mehr erfahren
Blog
Kriterienausschussitzung

Einblicke in die Arbeit des Kriterienausschusses

24.04.2023 | Jutta Albrecht

In der Kriterienausschusssitzung vom 21./22. März 2023 diskutierten die Mitglieder die (...)

mehr erfahren
Blog
Standard

Engagement Policy des Kriterienausschusses

04.01.2022 | Jutta Albrecht

Die Akteure des FairWorldFonds leiten ihr Selbstverständnis als verantwortungsvolle (...)

mehr erfahren
Blog
Icon des Kriterienausschusses

Einblicke in die Arbeit des Kriterienausschusses

27.07.2020 | Jutta Albrecht

Die Beratungen im Kriterienausschuss des FairWorldFonds am 12. März 2020 standen unter dem (...)

mehr erfahren

Positionen des Kriterien-Ausschusses

Die am FairWorldFonds beteiligten Projektpartnerinnen und -partner haben sich dafür entschieden genau hinzusehen, wenn es um die Aufnahme von Unternehmen in den Fonds geht. Über Ausschluss- und Positiv-Kriterien kann vorab viel geregelt werden, doch bei bestimmten Nachhaltigkeits-Aspekten gibt es Abwägungsfragen, die gesondert besprochen werden sollten. Beim FairWorldFonds geschehen diese Diskussionen im Kriterienausschuss. Dort schauen sich die Mitglieder des Ausschusses jedes Unternehmensprofil einzeln an und diskutieren kritische Punkte. Für bestimmte Produkte, Unternehmen oder Branchen werden zusätzlich zum Kriterienkatalog des Fonds ergänzende Positionierungen vorgenommen.

Kohle

Unternehmen werden nicht in das Anlageuniversum aufgenommen, wenn sie Kohle, Erdöl oder Erdgas fördern. In Unternehmen, die mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus dem Bau und Betrieb von Pipelines oder dem Transport fossiler Energieträger generieren, wird nicht investiert. Es werden keine Unternehmen aufgenommen, die Kohlekraftwerke betreiben, es sei denn, sie verfolgen den Ausstieg aus der Kohleverstromung mit überprüfbaren und ehrgeizigen Zielen zugunsten der Produktion von regenerativen Energien.

Dual-Use

Die Produktion von kompletten Waffen und Waffensystemen ist generell ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Herstellung von strategischen Bestandteilen, Produkten oder Dienstleistungen, die wesentlich für die Produktion moderner Waffensysteme oder militärischer Operationen sind, ausgeschlossen, wenn deren Anteil am Umsatz des Unternehmens über fünf Prozent liegt. Die Umsatzgrenze bei Rüstungsgütern von fünf Prozent gilt nicht automatisch für Dual-Use Produkte, sondern es sind Einzelfallentscheidungen möglich.

Wasserversorgung

Die Mitglieder des Kriterienausschusses legen fest, dass Wasserversorgungs-Unternehmen nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen werden können, wenn sie nicht gegen die Kriterien zu Korruption oder Bestechung verstoßen (Ausschlusskriterium) und nicht über eine Monopolstellung in Entwicklungsländern verfügen. Die öffentliche Hand muss größter Anteilseigner sein. Zu den Positivkriterien gehören unter anderem aktive Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung und die Zugänglichkeit ihrer Produkte für arme Bevölkerungsschichten.

Mitglieder des Kriterienausschuss des FairWorldFonds

Bild von Jörn Grävingholt
Jörn Grävingholt Brot für die Welt, Abteilungsleiter Politik
Bild von Jutta Albrecht
Jutta Albrecht Brot für die Welt, Referentin für ethisches Investment
Bild von Karin Bassler
Karin Bassler Arbeitskreis kirchlicher Investoren (AKI), Geschäftsführerin
Bild von Markus Grünewald
Markus Grünewald imug rating, Head of Research
Bild von Bärbel Höhn
Bärbel Höhn Staatsministerin a. D., MdB a. D.
Bild von Kristina Jeromin
Kristina Jeromin Leitung Initiative „Made in Germany 2030“, Stiftung Mercator GmbH
Bild von Adolf Kloke-Lesch
Adolf Kloke-Lesch Vorsitz. Ministerialdirektor a. D., Co-Vorsitzender SDSN Europa
Bild von Ulrike Lohr
Ulrike Lohr SÜDWIND-Institut, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Bild von Christian Müller
Christian Müller Bank für Kirche und Diakonie, Leiter des Vorstandsstabs
Bild von Heinz Thomas Striegler
Heinz Thomas Striegler Ltd. OKR i. R., Vorsitzender des Aufsichtsrates der EZVK, bis 2023 Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren
Bild von Rebecca Weber
Rebecca Weber GLS Investments, Co-Leiterin Nachhaltigkeitsresearch
Bild von Janne Werning
Janne Werning Union Investment, Head of ESG Capital Markets & Stewardship
Bild von Axel Wilhelm
Axel Wilhelm Leiter imug rating

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z. B. monatlich)