Der Kriterienausschuss des FairWorldFonds
Brot für die Welt hat einen Ausschuss eingesetzt, der die Kriterien für den ethischen Fonds beständig weiterentwickelt. Ihm gehören ausgewiesene Entwicklungs- und Finanz-Experten an.
Jeder Titel der in den Fonds aufgenommen werden soll, wird vorab gründlich untersucht. Für Unternehmen erstellt beispielsweise das unabhängige Institut imug ein ausführliches Unternehmensprofil und überprüft, ob die Anlagekriterien erfüllt sind. Auf dieser Grundlage spricht der Kriterienausschuss seine Empfehlung über Aufnahme oder Ablehnung in das Anlageuniversum des FairWorldFonds aus.
Eine Herausforderung des Ausschusses besteht darin, genug Unternehmen zu finden, die den Anforderungen des FairWorldFonds entsprechen. Einerseits müssen die Unternehmen der Überprüfung der Ausschlusskriterien stand halten und sie sollen einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Andererseits müssen sie die notwendigen Finanzmarktkriterien erfüllen, also beispielsweise groß genug und an der Börse handelbar sein. Viele börsennotierte Unternehmen kommen aufgrund fehlender Transparenz oder schlechter Arbeitsbedingungen nicht in Frage.
Neues aus dem Kriterienausschuss des FairWorldFonds
Positionen des Kriterien-Ausschusses
Die am FairWorldFonds beteiligten Projektpartnerinnen und -partner haben sich dafür entschieden genau hinzusehen, wenn es um die Aufnahme von Unternehmen in den Fonds geht. Über Ausschluss- und Positiv-Kriterien kann vorab viel geregelt werden, doch bei bestimmten Nachhaltigkeits-Aspekten gibt es Abwägungsfragen, die gesondert besprochen werden sollten. Beim FairWorldFonds geschehen diese Diskussionen im Kriterienausschuss. Dort schauen sich die Mitglieder des Ausschusses jedes Unternehmensprofil einzeln an und diskutieren kritische Punkte. Für bestimmte Produkte, Unternehmen oder Branchen werden zusätzlich zum Kriterienkatalog des Fonds ergänzende Positionierungen vorgenommen.
Kohle
Unternehmen werden nicht in das Anlageuniversum aufgenommen, wenn sie Kohle, Erdöl oder Erdgas fördern. In Unternehmen, die mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus dem Bau und Betrieb von Pipelines oder dem Transport fossiler Energieträger generieren, wird nicht investiert. Es werden keine Unternehmen aufgenommen, die Kohlekraftwerke betreiben, es sei denn, sie verfolgen den Ausstieg aus der Kohleverstromung mit überprüfbaren und ehrgeizigen Zielen zugunsten der Produktion von regenerativen Energien.
Dual-Use
Die Produktion von kompletten Waffen und Waffensystemen ist generell ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Herstellung von strategischen Bestandteilen, Produkten oder Dienstleistungen, die wesentlich für die Produktion moderner Waffensysteme oder militärischer Operationen sind, ausgeschlossen, wenn deren Anteil am Umsatz des Unternehmens über fünf Prozent liegt. Die Umsatzgrenze bei Rüstungsgütern von fünf Prozent gilt nicht automatisch für Dual-Use Produkte, sondern es sind Einzelfallentscheidungen möglich.
Wasserversorgung
Die Mitglieder des Kriterienausschusses legen fest, dass Wasserversorgungs-Unternehmen nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen werden können, wenn sie nicht gegen die Kriterien zu Korruption oder Bestechung verstoßen (Ausschlusskriterium) und nicht über eine Monopolstellung in Entwicklungsländern verfügen. Die öffentliche Hand muss größter Anteilseigner sein. Zu den Positivkriterien gehören unter anderem aktive Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung und die Zugänglichkeit ihrer Produkte für arme Bevölkerungsschichten.
Mitglieder des Kriterienausschuss des FairWorldFonds
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