EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen
Am 24. Mai hat der Rat der Europäischen Union der Lieferkettenrichtlinie abschließend zugestimmt, womit sie drei Wochen später in Kraft trat. Nun müssen die EU-Mitglieder die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland bedeutet das unter anderem eine Stärkung der Sorgfaltspflicht gegenüber Umwelt und Klima sowie eine weitergehende zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, falls sie ihren Sorgfaltspflichten gegenüber Menschen und Umwelt nicht nachkommen.