Das EU-Lieferkettengesetz kommt
Ein Meilenstein ist erreicht: Kurz vor Jahresende einigten sich EU-Kommission, Europäischer Rat und Parlament auf ein EU-Lieferkettengesetz. Das heißt, europäische Unternehmen haften für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten.
Deutsches Lieferkettengesetz ist in Kraft getreten
Zum Jahresbeginn gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden im Inland. 2024 wird diese Grenze auf 1.000 Mitarbeitende gesenkt. Mit dem Inkrafttreten gilt die Verantwortung der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das verpflichtet sie dazu, bei Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltgesetze zu ermitteln, die Ergebnisse zu veröffentlichen und den Missstand abzustellen. Für zusätzliche Transparenz sorgen Beschwerde-Möglichkeiten innerhalb der Lieferketten und die Verpflichtung zu regelmäßiger Berichterstattung.